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Presse und AktuellesBerlin ändert Neubauförderung05.10.15, Pressemitteilung Ab sofort deutlich bessere Konditionen für den Bau sozial geförderter Wohnungen Der Berliner Senat will den Bau von sozial geförderten Wohnungen deutlich erhöhen und hat dafür die Förderbestimmungen angepasst. Diese bieten für sämtliche Bauherrenschaften – wie z.B. Private, städtische Wohnungsunternehmen oder Genossenschaften – deutlich mehr finanziellen Anreiz für die Errichtung von gefördertem Wohnungsneubau als bisher. 2015 sollen 1.000 Wohnungen gefördert werden, 2016 2.500; 3.000 im Jahr 2017. Ab sofort stehen dafür zwei Förderalternativen zur Auswahl:
Berlins Senator für Stadtentwicklung und Umwelt, Andreas Geisel: "Jede Förderung, die in Anspruch genommen wird, hilft Berlin auf seinem Weg zu einer sozial gerechten Wohnungspolitik. Die neuen Förderbestimmungen sind für öffentliche und private Investoren attraktiv und ermöglichen damit einen breit getragenen sozial geförderten Wohnungsbau." Gegenüber der bisherigen Förderung sind die Förderkonditionen wesentlich attraktiver gestaltet. Der Senat verfolgt mit der Verbesserung der Förderkonditionen vor allem eine Steigerung bewilligter mietpreis- und belegungsgebundener Wohnungen im sozialen Wohnungsbau. Außerdem werden die Wirtschaftlichkeit des Wohnungsneubaus für die Bauherren verbessert und nun auch Haushalte mit mittleren Einkommen durch die Gewährung einkommensorientierter Zuschüsse zielgenauer gefördert. Die Förderbedingungen gelten ab sofort. Interessenten können sich an die Programmleitstelle der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt wenden oder an die Kundenberatung der Investitionsbank Berlin. Weitere Informationen:PressearchivPressestelle
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