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Presse und AktuellesSenatorin Katrin Lompscher begrüßt Lösung für die WBS-berechtigten Mieterinnen und Mieter am Maybachufer 40-42 / Manitiusstraße 17-1919.12.17, Pressemitteilung Katrin Lompscher, Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, hat dem Senat heute über den Verhandlungsstand zwischen der Investitionsbank Berlin (IBB) und dem Eigentümer der Gebäude Maybachufer 40-42 / Manitiusstraße 17-19, 12047 Berlin, berichtet. Kreuzberg, Luftbild: SenStadtWohn / Dirk Laubner Der Vermieter befindet sich mit der Investitionsbank Berlin (IBB) – als Mietpreisprüfungsstelle für den sozialen Wohnungsbau – derzeit in einem Rechtsstreit. Der Eigentümer erkennt Verpflichtungen zum Verzicht auf planmäßig getilgte Fremdmittel bei der Berechnung der Kostenmiete in diesem Einzelfall nicht an. Daher verlangt er von den Mieterhaushalten ab dem 01.12.2017 eine erhöhte Miete von 9,82 €/qm Wohnfläche. Für viele Mieterinnen und Mieter ist die Erhöhung finanziell nicht darstellbar, sie fürchten um ihre Wohnung. In seiner Sitzung 12. Dezember beriet der Senat von Berlin deshalb über eine von Senatorin Katrin Lompscher eingebrachte Vorlage, die eine freiwillige, einzelfallbezogene Miethilfe für Mieterinnen und Mieter mit WBS-Berechtigung vorsieht. Diese Vorlage wurde nun zurückgezogen, da der Vermieter nach Verhandlungen mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Wohnen und der IBB den Mieterinnen und Mietern gegenüber zugesichert hat, WBS-Inhabern und WBS-Berechtigten die angekündigten Mieterhöhungen bis zum Ende des Verwaltungsgerichtsverfahrens, längstens aber bis zum 31.12.2018 zu stunden. Für den Fall, dass die IBB vor Gericht unterliegen sollte und die Mieterinnen und Mieter die erhöhte Mietforderung begleichen müssen, plant die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen eine geänderte Senatsvorlage einzubringen, um die ursprünglich geplanten, einzelfallbezogenen Miethilfen für WBS-Empfängerinnen und -Empfänger durch die IBB zu ermöglichen. Um schnellstmöglich nachzuweisen, ob ein Anspruch auf Erteilung eines WBS vorliegt, soll die Mietzuschussstelle diese Prüfungen nun zentral und kurzfristig vornehmen. Bis spätestens zum 31.01.2018 muss dieser Nachweis von den Mieterhaushalten gegenüber dem Eigentümer erbracht werden. Für den Dezember 2017 kann bei der Mietzuschussstelle noch ein Mietzuschuss beantragt werden. Für die Mieterhaushalte, deren Kosten der Unterkunft durch einen Leistungsträger (z.B. Jobcenter, Sozialamt) übernommen werden, wird die höhere Miete (inkl. der Mieterhöhung) zunächst vom Leistungsträger finanziert. Senatorin Katrin Lompscher: „Ich begrüße die kurzfristig erzielte erste Einigung und bedanke mich bei allen Beteiligten, die zu dieser Lösung beigetragen haben. Ohne den großen öffentlichen Druck seitens der Mieterinnen und Mieter und ohne das entschiedene Auftreten meiner Verwaltung und der IBB wäre das Ergebnis vermutlich ein anderes gewesen. Für eine Entwarnung ist es jedoch zu früh. Erst eine Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen für den alten sozialen Wohnungsbau wird dauerhaft sicherstellen, dass solche Fälle in Wohnungen mit bestehender Sozialbindung künftig nicht mehr vorkommen.“ Am Freitag hatten Mitglieder der Mietinitiative Mani & May, Mieterstadt e.V. und GloReiche Nachbarschaft dem für Wohnen zuständigen Staatssekretär Sebastian Scheel zudem den Entwurf einer Rechtsverordnung zur Korrektur der Berechnung von Kostenmieten im sozialen Wohnungsbau übergeben. Scheel bedankte sich bei den Initiatoren für ihr großes Engagement, machte jedoch gleichzeitig deutlich, dass eine Beschlussfassung innerhalb weniger Tage vor dem Hintergrund der Herstellung einer rechtssicheren Lösung nicht zu erwarten sei. Die Rechtsverordnung wird derzeit durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen geprüft. Weitere Informationen:PressearchivPressestelle
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