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Presse und AktuellesDer bestandsorientierte Masterplan Alexanderplatz wird schrittweise in Planungsrecht umgesetzt02.01.18, Pressemitteilung Aufstellungsbeschluss zur teilweisen Änderung der bestehenden Bebauungspläne für den Bereich Park Inn Hotel und Galeria Kaufhof am Alexanderplatz Alexanderplatz, Bild: P. Eder Ziel des Landes Berlin im nun beginnenden Bebauungsplanverfahren ist es, die im Workshopverfahren Alexanderplatz entwickelten und vom Abgeordnetenhaus 2016 beschlossenen Grundsätze einer am Bestand orientierten baulichen Entwicklung umzusetzen und zu sichern. Darüber hinaus sollen mit der Änderung der bestehenden Planung künftig mehr Baupotenziale für die Errichtung von Wohnungen geschaffen werden, um am Alexanderplatz eine stärkere urbane Mischung von Arbeiten, Wohnen und kerngebietstypischen Nutzungen zu ermöglichen. Dazu wird auch die künftige Hochhausbebauung städtebaulich und gestalterisch überprüft und hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die aktuelle verkehrliche und stadtklimatische Situation am Alexanderplatz untersucht. Am 14.12.2017 hat die Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, Katrin Lompscher, einen Aufstellungsbeschluss zur teilweisen Änderung der bestehenden Bebauungspläne gefasst. Das betrifft den Bereich der Galeria Kaufhof, einschließlich des angrenzenden Parkplatzes an der Karl-Liebknecht-Straße, sowie den größeren Teil der Bebauung des Park Inn Hotels und angrenzende Grundstücke, die in eine Neubebauung einbezogen werden sollen. Anlass für den Aufstellungsbeschluss ist die Absicht der Grundstückseigentümer, ihre Projekte dem angepassten Masterplan aus dem partizipativen Workshopverfahren und den heutigen Gegebenheiten anzupassen. Nach Vorstellungen der Grundeigentümer soll das Hotel Park Inn auch langfristig im bestehenden Hochhaus betrieben und weder durch einen Anbau noch durch eine Aufstockung erweitert werden. Vom Eigentümer und Betreiber des Hotels ist nach Abriss des Parkhauses und des heutigen flachen Gebäudesockels eine neue zusammenhängende Sockelbebauung gewünscht, in die das geplante Hochhaus an der Ecke Karl-Liebknecht- / Alexanderstraße eingebunden werden soll. Die städtebauliche Umsetzung wird zwischen dem Investor und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen einvernehmlich weiter konkretisiert. Darüber hinaus soll, wie schon lange vorgesehen, durch den Abriss des Gebäudesockels im östlichen Bereich eine neue Straße als Fußgänger- und Sichtverbindung zwischen dem Alexanderplatz und der Alexanderstraße entstehen. Jenseits dieser Straße will der Hoteleigentümer den bisher geplanten neuen Block mit einem integrierten Hochhaus zügig verwirklichen. Dazu Senatorin Katrin Lompscher: „Es freut mich, dass die neuen Eigentümer des Park Inn Hotels das bestehende Hochhaus in ihrem Engagement für neue städtebauliche und architektonische Lösungen mit Respekt behandeln. So kann das Gebäude, das so lange den Alexanderplatz und damit die Mitte Berlins prägte, nun harmonisch in das zukünftige Hochhausensemble eingebunden werden.“ In Bezug auf das Baufeld Galeria Kaufhof ergibt sich sowohl aus dem Ziel des überarbeiteten Masterplanes, den Abriss der südlichen Ecke des Galeria Kaufhof zu vermeiden, als auch aus den Empfehlungen des Baukollegiums durch die unmittelbare Nachbarschaft zu den anderen Baufeldern ein Planungserfordernis. Das beratende Berliner Baukollegium hat dem Senat außerdem empfohlen, die Gestaltungsregeln für den Alexanderplatz zu überdenken und neu zu definieren. Dafür ist eine erneute Gestaltungsuntersuchung notwendig, um ein möglichst einfaches städtebauliches Regelwerk zu entwickeln. Wichtige Parameter sind dabei unter anderem Höhe, Schlankheit und Grundrissform der Hochhäuser, sowie Kohärenz des Alexanderplatzes. Eine neu zu definierende Einheitlichkeit, um ein Mindestmaß an Zusammenhang sicherzustellen, wird empfohlen. Um die planungsrechtliche Genehmigungsfähigkeit für die vom Ergebnis des Workshopverfahrens ausgehenden, neuen Bauvorhaben auf den benannten Baufeldern zu schaffen, ist die Änderung des Bebauungsplans I-B4a erforderlich, da die neuen Planungsziele nicht dem vorhandenen Baurecht entsprechen. Der Aufstellungsbeschluss ist dafür der erste Schritt. Weitere Informationen:PressearchivPressestelle
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