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Presse und AktuellesBezirksbündnisse für Wohnungsneubau und Mieterberatung in Berlin 2018 – 2021 unterzeichnet15.02.18, Pressemitteilung Gemeinsam haben Katrin Lompscher, Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, die Bezirksbürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie die für Stadtentwicklung zuständigen Bezirksstadträtinnen und Bezirksstadträte heute die Bündnisse für Wohnungsneubau und Mieterberatung in Berlin 2018 - 2021 unterzeichnet. Durch intensive Gespräche und Verhandlungen ist es in den vergangenen Monaten gelungen, mit den Bezirken jeweils individuell abgestimmte Bündnisse zu schließen, welche die Ziele und gemeinsamen Prinzipien für den Wohnungsneubau in Berlin festlegen und die Mieterinnen und Mieter in unserer Stadt besser unterstützen. Bezirksbündnisse für Wohnungsneubau und Mieterberatung in Berlin unterzeichnet; Bild: SenStadtWohn Die Eckpunkte der Vereinbarung sind u. a. die Aktivierung bezirklicher Neubaupotentiale, die Forcierung ausgewählter Wohnungsneubauvorhaben sowie bezirksspezifische Themen, die zügige Schaffung von Planungs- und Baurecht, die Anwendung des Berliner Modells der kooperativen Baulandentwicklung und die Regelungen zur Mieterinnen- und Mieterberatung. Senatorin Lompscher: „Mit der Unterzeichnung der Bündnisse legen wir heute den Grundstein für eine noch besser abgestimmte Zusammenarbeit zwischen Senat und Bezirken. Gemeinsam haben wir uns u.a. über zentrale Wohnungsbauvorhaben verständigt, die in dieser Legislaturperiode aktiv vorangetrieben werden sollen. Indem wir jeweils individuelle Bündnisse vereinbart haben, tragen wir zudem den unterschiedlichen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen der einzelnen Bezirke Rechnung.“ Das Bündnis setzt das im StEP Wohnen ermittelte notwendige Neubauvolumen um. Da sich das Bevölkerungswachstum vor allem in den kommenden vier Jahren vollziehen wird, sind bezogen auf das jährliche Neubauvolumen in den Bündnisjahren 2018 bis 2021 jeweils 20.000 Wohnungen zu errichten. Um dieses Neubauvolumen zu erreichen, sind erfahrungsgemäß 25.000 Baugenehmigungen jährlich erforderlich. Die Zielzahl beträgt damit ca. 100.000 Wohnungen für den gesamten Bündniszeitraum. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen stellt aus dem Doppelhaushalt 2018/2019 pro Jahr 7,5 Mio. Euro zweckgebunden zur Beschleunigung des Wohnungsneubaus und für weitere wohnungspolitische Maßnahmen wie Bürgerbeteiligung zur Verfügung. Zusätzlich können aus Mitteln des Haushalts-Überschusses 2017 Projekte für den notwendigen Ausbau der soziokulturellen Infrastruktur und zur Verbesserung des öffentlichen Raums finanziert werden. Weitere Informationen:PressearchivPressestelle
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