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Presse und AktuellesSenatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen übernimmt Bebauungsplanverfahren im Bezirk Spandau15.03.18, Pressemitteilung Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen hat das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans 5-73 „Haveleck“ im Bezirk Spandau übernommen. Mit dem B-Plan werden die rechtlichen Grundlagen für den Bau von rund 315 Wohnungen in der Wasserstadt Oberhavel geschaffen. Grund für die Übernahme des Bebauungsplanverfahrens durch die Senatsverwaltung ist die Weigerung des Bezirks, das Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung vollständig und rechtssicher umzusetzen. Foto: Philipp Eder Das Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung ist bei allen Wohnungsbauprojekten im Land Berlin anzuwenden, für die ein Bebauungsplan aufgestellt wird. Ziel ist insbesondere die verbindliche Absicherung eines Anteils von mietpreis- und belegungsgebundenem Wohnungsbau in dem Vorhaben sowie die Übernahme der Infrastrukturfolgekosten für Kita- und Schulplätze durch den Vorhabenträger im Rahmen der Angemessenheit. In dem Bebauungsplanverfahren 5-73 sind insbesondere die Mietpreis- und Belegungsbindungen für preisgünstige Wohnungen bislang nicht verbindlich gesichert. Da der Bezirk weder den Hinweisen im Verfahren noch der Weisung zur Ergänzung des städtebaulichen Vertrags hierzu gefolgt ist und um das Bebauungsplanverfahren nunmehr zügig im ersten Halbjahr 2018 abzuschließen, tritt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen in das Bebauungsplanverfahren ein. PressearchivPressestelle
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