Verhalten im Brandfall |
Presse und AktuellesZur Hausbesetzung und Räumung in der Bornsdorferstraße22.05.18, Pressemitteilung Am Sonntag, den 20. Mai, ist ein ehemaliges Schwesternwohnheim in der Bornsdorferstraße in Neukölln besetzt worden, welches sich im Besitz der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft Stadt und Land (SuL) befindet. Am Sonntag, den 20. Mai, ist ein ehemaliges Schwesternwohnheim in der Bornsdorferstraße in Neukölln besetzt worden, welches sich im Besitz der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft Stadt und Land (SuL) befindet. Die städtische Wohnungsbaugesellschaft Stadt und Land hatte das Gebäude als Teil eine Baublocks vor drei Jahren von einem privaten Investor erworben, um dort Wohnungen zu errichten. Der Umbau ist vorbereitet und soll noch dieses Jahr beginnen. Derzeit befindet sich das Gebäude in einem schlechten baulichen Zustand, die Statik ist gefährdet. SuL-Geschäftsfuhrer Ingo Malter und Staatssekretär Sebastian Scheel waren am Sonntag Nachmittag in Neukölln vor Ort. In Gesprächen und Verhandlungen und insbesondere um eine polizeiliche Räumung zu vermeiden, wurde das Angebot unterbreitet, gemeinsam mit den Besetzerinnen und Besetzern ein Projekt zu realisieren, unter der Voraussetzung, dass sie das Gebäude verlassen. Parallel führte Senatorin Lompscher Gespräche auf politischer Ebene. Da das Haus nach gutachterlicher Einschätzung nicht verkehrssicher ist, galt das Angebot mit Frist 20:30 Uhr. Die Frist lief nach erfolglosen Versuchen der Kontaktaufnahme aus, nach nochmaliger Wartezeit wurde auf Veranlassung der Stadt und Land geräumt. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen hat die Stadt und Land gebeten, die Strafanzeige gegen diejenigen zurückzuziehen, die das Gebäude ohne Widerstand verlassen haben. Senatorin Lompscher: „Die Aktion zeigt, dass es in großen Städten wie Berlin für Menschen mit niedrigen Einkommen immer schwerer wird, eine Wohnung zu finden. Vor diesem Hintergrund ist die Motivlage der Besetzerinnen und Besetzer, ein deutliches politisches Zeichen zu setzen, nachvollziehbar. Trotzdem stellt die Besetzung von Gebäuden einen Eingriff ins Eigentumsrecht dar und kann strafrechtliche Konsequenzen haben.“ Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen hat mit den städtischen Wohnungsbaugesellschaften verschiedene Maßnahmen beschlossen, um spekulativen Leerstand zu begrenzen. So wurde u.a. die Frist, ab der Leerstand geahndet wird, von 6 auf 3 Monate verkürzt. „Es ist an der Zeit, dass sich auch auf der Bundesebene endlich etwas tut. Ich erwarte von der Bundesregierung die nötigen Veränderungen der bundesrechtlichen Rahmenbedingungen.“, so Senatorin Lompscher. „Die Mietpreisbremse muss endlich scharf gestellt, Bestandsmietenerhöhungen und die Modernisierungsumlage müssen gekappt werden und auch der Bund muss seinen Umgang mit den eigenen Liegenschaften ändern. Statt einem Verkauf zum Höchstpreis, müssen Grundstücke an landeseigene und gemeinwohlorientierte Träger gehen. Nur dann kann mehr preisgünstiger Wohnraum entstehen.“ PressearchivPressestelle
Pressesprecher
Tel.: 030 90139-4040Martin Pallgen Fax: 030 90139-4041 E-Mail: pressestelle@ senstadt.berlin.de Pressearchiv
Pressemitteilungen, die vor dem 01.01.2022 veröffentlicht wurden, liegen im Verantwortungsbereich der ehemaligen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen bzw. ihrer Vorgängerbehörden.
Kontakt |