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Presse und AktuellesMieter- und Umweltschutz verbinden – Berlin startet neues Modernisierungsförderprogramm04.12.18, Pressemitteilung Das Land Berlin hat erstmals seit 2001 ein umfassendes Landes-Wohnungsmodernisierungsprogramm aufgelegt. Die Förderung stellt sicher, dass bei baulichen Sanierungen künftig sowohl Mieter- als auch Umweltschutzbelange berücksichtigt werden. Foto: Erik-Jan Ouwerkerk Dazu Senatorin Katrin Lompscher: „Ich freue mich, dass das Abgeordnetenhaus die von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen erarbeiteten Wohnungsmodernisierungsbestimmungen beschlossen hat. Damit haben wir im Land Berlin endlich wieder ein sehr gut ausgestattetes Landesförderprogramm, das dafür sorgt, dass Klimaschutz und Sozialverträglichkeit nicht gegeneinander ausgespielt werden.“ Die neuen Wohnungsmodernisierungsbestimmungen leiten für Berlin einen mietenpolitischen Neuanfang im Bereich der Wohnraummodernisierung ein. Eigentümer werden u.a. mit einem Zuschuss von bis zu 30% der Darlehenssumme unterstützt, wenn sie in den geförderten Wohnungen für 15 Jahre Mietpreis- und Belegungsbindungen eingehen. Mieter profitieren von einem reduzierten Mietanstieg nach Modernisierung, verglichen mit den in der letzten Woche im Bundestag beschlossenen Änderungen durch das Mietrechtsanpassungsgesetz. Weiterhin ist im Mietpreisbindungszeitraum der Mietpreisanstieg auf bis zu 4% innerhalb zwei Jahren begrenzt. Zusätzlich können besondere Härtefälle, für die die Miete nach Modernisierung nicht mehr tragbar ist, einen Mietzuschuss zur Abfederung der Modernisierungsumlage beantragen. „Die neuen Wohnungsmodernisierungsbestimmungen, in Kombination mit finanziellen Baukostenzuschüssen für Eigentümer und entsprechenden Schutzmechanismen für Mieterhaushalte, bilden einen weiteren Baustein, die soziale Wohnraumversorgung im Land Berlin für alle Bedarfsgruppen auch künftig sicherzustellen“, so Senatorin Lompscher. PressearchivPressestelle
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