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Presse und AktuellesNeuerung in der AV-Wohnen: Übernahme der Mitgliederbeiträge für den Berliner Mieterverein27.12.18, Pressemitteilung Gemeinsame Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen sowie der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales. Ab dem kommenden Jahr gibt es im Land Berlin eine wichtige Neuregelung für all diejenigen, die im Rahmen der AV-Wohnen Leistungen für Kosten der Unterkunft und Heizung nach dem SGB II, SGB XII (Sozialhilfe) und Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen. Die Mitgliedsbeiträge für den Berliner Mieterverein werden für diese leistungsberechtigten Personen ab Januar übernommen. Das gilt auch für den Rechtsschutz. Wer einen mietrechtlichen Beratungsbedarf hat (bspw. Betriebskostenabrechnung, Schimmel, Kündigung, Modernisierung etc.) und Mietzuschüsse erhält, muss die Mitgliedsbeiträge also zukünftig nicht mehr selbst tragen. Das Jobcenter, das Sozialamt oder das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten als zuständiger Leistungsträger zahlen nach einer entsprechenden Zustimmung den Mitgliedsbeitrag für zwei Jahre direkt an den Mieterverein. Damit entlastet das Land Berlin einkommensschwache Haushalte finanziell und stellt sicher, dass ausschließlich rechtmäßig erhobene Forderungen des Vermietenden gegenüber den leistungsempfangenden Personen erbracht werden und unberechtigte Kündigungen nicht zur Wohnungslosigkeit oder einem Umzug aus dem gewohnten Umfeld führen. Mit Blick auf andere Bundesländer, die bereits seit Jahren gute Erfahrungen bei der Kooperation zwischen Mieterorganisationen und den Sozialleistungsträgern gemacht haben, wird damit gerechnet, dass die Höhe der abgewehrten Vermieterforderungen bei weitem die Höhe der übernommenen Mitgliedsbeiträge übersteigt. Das Modell verspricht also zum einen mehr Mieterschutz und zum anderen Wirtschaftlichkeit. Eine entsprechende Kooperationsvereinbarung haben die Senatsverwaltungen für Integration, Arbeit und Soziales sowie für Stadtentwicklung und Wohnen für das Land Berlin und der Berliner Mieterverein e.V. unterzeichnet. Weitere Mieterorganisationen sollen folgen. Senatorin Elke Breitenbach: „Diese Kooperationsvereinbarung ist ein weiterer Schritt zum Schutz und zur Unterstützung von Mieterinnen und Mietern in Berlin. In der Berechnung von Sozialleistungen durch den Bund sind Mitgliedsbeiträge für einen Mieterverein nicht vorgesehen und deshalb verzichten Menschen mit einem niedrigen Haushaltsbudget oft darauf. Die Folgen können aber verheerend sein: Beratung und Unterstützung durch Mietervereine können nicht in Anspruch genommen werden. Im schlimmsten Fall ist die Wohnung weg. Ich bin sehr froh darüber, dass wir mit Übernahme von Mitgliedsbeiträgen durch das Land Berlin Mieterinnen und Mieter ganz praktisch bei der der Durchsetzung ihrer Rechte helfen und Wohnungsverluste verhindern können." Senatorin Katrin Lompscher: „Berlin baut den Schutz der Mieterinnen und Mieter konsequent aus. Die neue Regelung erweitert die bereits bestehenden Angebote dabei um einen wichtigen Baustein, nimmt sie doch gerade die Menschen in den Blick, die aufgrund ihrer Einkommensverhältnisse nur selten eine entsprechende Rechtsberatung in Anspruch nehmen können. Ich freue mich, dass wir mit dem Berliner Mieterverein einen kompetenten Partner an unserer Seite haben, der uns bei der Umsetzung zur Seite steht. So können wir Mieterinnen und Mieter künftig besser dabei unterstützen, ihre berechtigten Forderungen gegenüber Vermieterinnen und Vermietern in Punkto Mieterhöhungen, Betriebskostenabrechnungen oder Modernisierungsankündigungen durchzusetzen. Das neue Modell hilft nicht nur dem Einzelnen, sondern langfristig auch ganz Berlin, den Mietenanstieg zu verlangsamen." Diese Neuregelung wurde bereits im Amtsblatt für Berlin veröffentlicht, tritt zum 1. Januar 2019 in Kraft und gilt bis auf Weiteres. PressearchivPressestelle
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