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EnEV - Energieeinsparung in GebäudenEnergieeinsparungsgesetz (EnEG) und Energieeinsparverordnung (EnEV)Energieeinsparungsgesetz (EnEG)Das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) in der aktuellen Fassung vom 4. Juli 2013 wurde erstmals 1976 als Reaktion auf die erste Ölkrise erlassen. Das EnEG definiert die allgemeinen Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden und an Anlagen einschließlich deren Betriebs und ist die Ermächtigungsgrundlage für die Energieeinsparverordnung (EnEV)und die Verordnung über Heizkostenabrechnung (HeizkostenV). Energieeinsparverordnung (EnEV)Die Energieeinsparverordnung (EnEV) wurde erstmals 2002 erlassen und vereinte die Wärmeschutzverordnung (WSchV) und die Heizungsanlagenverordnung (HeizAnlV). Die EnEV enthält Anforderungen an die energetische Qualität von neu zu errichtenden Gebäuden (Abschnitt 1 EnEV 2013), zur Begrenzung des Jahres-Primärenergiebedarfs und zur Begrenzung der Wärmeverluste durch die Gebäudehülle sowie an die Energieeffizienz der Anlagentechnik (Abschnitt 4 EnEV 2013). Für bestehende Gebäude besteht grundsätzlich keine Pflicht zur energetischen Sanierung: Nur wenn ohnehin Baumaßnahmen an bestehenden Gebäude, Bau- oder Anlagenteile geplant sind, müssen – in Abhängigkeit der Bagatellgrenzen und der wirtschaftlichen Vertretbarkeit – die Anforderungen der EnEV eingehalten werden (Abschnitte 2 und 4 EnEV 2013). Ebenfalls unter dem Vorbehalt der Wirtschaftlichkeit gelten für einzelne Bau- und Nachrüstpflichten, wie z.B. die Pflicht zur Außerbetriebnahme alter Heizkessel oder die nachträgliche Dämmung oberster Geschoßdecken (§ 10 Abs. 1 und 3 EnEV 2013). Die Novelle der Energieeinsparverordnung trat am 1. Mai 2014 in Kraft. |