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Organisation des Denkmalschutzes
Das Landesdenkmalamt ist als Fachbehörde für alle Fachfragen der Bau-, Kunst-, Garten- und städtebaulichen Denkmalpflege sowie der Archäologie zuständig. Die Aufgaben der Erforschung, Bewertung, Inventarisierung, Unterschutzstellung und Eintragung von Denkmalen sowie die Führung der Denkmalliste/Denkmalkarte werden hier wahrgenommen. Weitere Zielsetzung ist die Wissensvermittlung zu Denkmalschutzthemen über zahlreiche Veröffentlichungen und Veranstaltungen, wie den bundesweiten Tag des offenen Denkmals als Beitrag zu den European Heritage Days.
Das Landesdenkmalamt wird im denkmalschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zur Einvernehmensherstellung von den Unteren Denkmalschutzbehörden beteiligt. Das Landesdenkmalamt nimmt die Ordnungsaufgaben für Verfassungsorgane des Bundes wahr.
Als Träger öffentlicher Belange vertritt das Landesdenkmalamt die Belange der Denkmalpflege bei allen öffentlichen Planungen und Baumaßnahmen. Es erstellt Gutachten, berät und unterstützt Denkmaleigentümer bei geplanten Bau- und Restaurierungsmaßnahmen. Das Landesdenkmalamt entscheidet über die Vergabe von Zuschüssen und erteilt Bescheinigungen gemäß Einkommensteuergesetz (EStG).
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