Der Raumbezug des amtlichen Vermessungswesens wird realisiert durch ein homogenes,
bundeseinheitliches Festpunktfeld und länderspezifisch erforderliche
weitere Festpunktfelder. Bei den Festpunkten und den Festpunktfeldern handelt es sich im Regelfall um vermarkte Festpunkte, deren
Lage, Höhe und Schwere auf der Erde bestimmt sind und die im amtlichen
Nachweis registriert werden. Daneben definiert der Satellitenpositionierungsdienst
SAPOS® in seiner Gesamtheit den Raumbezug. Er wird von der deutschen Landesvermessung über moderne Kommunikationsmethoden den Nutzern angeboten.
Lage-, Höhen- und Schwerewerte müssen jeweils in einem einheitlichen, geodätischen Bezugssystem realisiert sein. Die
Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) hat deshalb die Verwendung der nachfolgend aufgeführten Bezugssysteme beschlossen:
- European Terrestrial Reference System 1989 (ETRS89)
- Deutsches Haupthöhennetz 1992 (DHHN92)
- Deutsches Hauptschwerenetz 1996 (DHSN96)
Zur Umsetzung des AdV-Beschlusses und der INSPIRE-Richtlinie 2007/2/EG ist am 1. Juni 2010 die
AV Geodätische Referenzsysteme (pdf; 35 KB) in Kraft getreten.