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Geodateninfrastruktur

Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie im Land Berlin


INSPIRE = Infrastructure for Spatial Information in Europe
(Europäische Richtlinie zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft)


Geodatenzugangsgesetz Berlin

Das Gesetz über den Zugang zu digitalen Geodaten im Land Berlin Geodatenzugangsgesetz Berlin (GeoZG Bln) ist am 13.12.2009 in Kraft getreten (GVBl. vom 12.12.2009 S. 682).

Geodatenzugangsgesetz des Bundes und Musterentwurf der Länder

Um eine möglichst einheitliche Umsetzung in nationales Recht zu gewährleisten und mit Blick auf bereits vorhandene Strukturen in der Bundesrepublik wurde vom federführenden Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) unter Beteiligung der Länder und der kommunalen Spitzenverbände das Geodatenzugangsgesetz (GeoZG) als Umsetzung der Richtlinie auf Bundesebene erarbeitet. Am 14.02.2009 ist es in Kraft getreten. Auf der Grundlage des Bundesgesetzes wurde durch die Länder ein Musterentwurf für ein "Geodateninfrastrukturgesetz" der Länder vorgelegt.

Informationsveranstaltung im Abgeordnetenhaus

Am 02.07.2008 fand im Abgeordnetenhaus eine Informationsveranstaltung zum Thema "Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie im Land Berlin" statt. Ziel war die frühzeitige Information der Ausschüsse, um für das erforderliche Gesetzgebungsverfahren frühzeitig die Zuständigkeit klären zu können.

Die INSPIRE-Richtlinie ist am 15. Mai 2007 in Kraft getreten und muss bis zum 15. Mai 2009 in nationales Recht umgesetzt werden. Die Richtlinie richtet sich an öffentliche Stellen, die über Geodaten verfügen. Bei der Umsetzung sind Bund, Länder und Kommunen gleichermaßen betroffen, da die Geodaten in verschiedenen Zuständigkeiten liegen.

In Berlin liegt die Federführung für die Umsetzung bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Abteilung III. Da die Umsetzung bis Mai 2009 erfolgen muss, ist das Berliner Gesetzgebungsverfahren unter Berücksichtigung des Bundesgesetzentwurfes und des Musterentwurfes der Länder in enger Absprache mit dem Land Brandenburg umgehend aufzunehmen. Um ein zügiges Gesetzgebungsverfahren zu unterstützen, wurden zu der Informationsveranstaltung die Ausschüsse für:
  • Inneres, Sicherheit und Ordnung
  • Bauen und Wohnen,
  • Stadtentwicklung und Verkehr,
  • Wirtschaft, Technologie und Frauen,
  • Verwaltungsreform, Kommunikations- und Informationstechnik
eingeladen.

Als Referent stand Herr Dr. Streuff, BMU, zur Verfügung. Er hatte bereits die Federführung der Bundesregierung für die gesamten Verhandlungen zur INSPIRE-Richtlinie in Brüssel. Nach Inkrafttreten der Richtlinie ist Herr Dr. Streuff der Verantwortliche auf Bundesebene sowohl für die Umsetzung in nationales Recht als auch für die weiter zu führenden Verhandlungen mit der EU Kommission hinsichtlich der Durchführungsverordnungen zur INSPIRE-Richtlinie, die von der EU KOM noch erlassen werden müssen. Dementsprechend ist er auch der deutsche Vertreter in dem zuständigen Regelungsausschuss der EU für die INSPIRE Richtlinie.


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