Natur + Grün  

 

Biotopschutz

Porträt der in Berlin gesetzlich geschützten Biotope


Die Bundes- und Landesgesetzgeber nahmen die betroffenen Biotoptypen namentlich in die Gesetze auf, wohl wissend, dass es nicht immer einfach ist, die Biotope vor Ort eindeutig abzugrenzen.

Das Berliner Naturschutzgesetz stellt in § 26a insgesamt 18 Biotoptypen, die selten und gefährdet sind, unter besonderen Schutz:







4. Seggen- und binsenreiche Nasswiesen




6. Naturnahe und unverbaute Bach- und Flussabschnitte



7. Verlandungsbereiche stehender Gewässer



8. Offene Binnendünen



9. Zwergstrauchheiden



10. Bruch-, Sumpf- und Auwälder



11. Kiefern-Eichenwälder



12. Eichen-Buchenwälder



13. Eichen-Hainbuchenwälder



14. Mager- und Trockenrasen





17. Kies-, Sand- und Mergelgruben



 


 
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