Eichenprozessionsspinner 2013
Blattfraß durch Raupen der Eichenprozessionsspinner
Gespinst an Pfaffenhütchen
21.05.: Eichenprozessionsspinner und Blattfraß an Eichen
Die Raupen am Kontrollstandort haben jetzt eine Größe von ca. 2 cm erreicht. Sie halten sich jedoch noch überwiegend im Bereich der Blätter und Knospen auf. Prozessionen und Tagesnester sind noch nicht sichtbar. Aktuell geht noch keine Gesundheitsgefährdung von den Raupen der Eichenprozessionsspinner aus.
Jedoch fressen zum jetzigen Zeitpunkt sehr viele andere Raupen an den Eichen. Dazu gehören Eulenraupen, Spannerraupen (Kleiner u. Großer Frostspanner, Eichenspanner), Wicklerraupen (Laubholzwickler, Eichenwickler), Schwammspinner und viele mehr. Sie stellen keine gesundheitliche Gefährdung dar.
Auch sind an anderen Gehölzen die ersten Gespinst durch Gespinstmotten sichtbar. Eine gesundheitliche Beeinträchtigung besteht hier ebenfalls nicht.
Vorgehensweise zur Bekämpfung der Eichenprozessionsspinner
Die Raupen der Eichenprozessionsspinner werden an befallenen Eichen durch Prozessionen und Tagesnester auffällig werden. Empfehlungen zur Bekämpfung sind hier zu finden:
Junge Raupen
08.05.: Raupenentwicklung
Der Austrieb der Eichen ist aufgrund des sonnigen Wochenendes erwartungsgemäß gut vorangeschritten, so dass auf der überwiegenden Zahl der Eichen genügend Laub vorhanden sein dürfte.
Die Entwicklung der Raupen geht bei den warmen Temperaturen zur Zeit sehr zügig voran. Die Wetterprognose für die kommenden Tage geht von einer etwas kühleren (um 15°C) und feuchteren Phase aus, die bis Montag andauern soll. Danach sollen die Temperaturen wieder ansteigen, mit Werten um 21°/22°C und der Wind wieder aus östlichen Richtungen wehen. Die Eisheiligen (11.05. bis 15.05.) sollen nicht ausgeprägt sein.
Für die weitere Raupenentwicklung sollte zumindest im städtischen (etwas wärmeren Bereich) davon ausgegangen werden, dass Behandlungstermine kurz nach Pfingsten (21. Woche) noch vor Ende des dritten Larvenstadiums liegen.
Empfehlung: um die Raupen sicher vor dem Eintritt ins 4. Larvenstadium (vor der Bildung der Brennhaare) bekämpfen zu können, sollten die Behandlungen (im wärmeren/innerstädtischen Bereich) möglichst bis Ende 21. Woche stattfinden.
Junge Raupen an Eichenknospen
02.05.: Beginn des Bekämpfungszeitpunktes
Die Behandlungen gegen die Eichenprozessionsspinnerraupen nicht vor dem 06.05.2013 beginnen, die Eichen sollten mindestens ein Drittel Laubaustrieb aufweisen. Bei Bekämpfungsterminen, die zum Ende der 19. Woche liegen (10.05.), dürfte der Laubaustrieb der Eichen gleichmäßiger sein und ein größerer Anteil an Laub kann behandelt werden.
22.04.: Schlupf der Raupen der Eichenprozessionsspinner
Die ersten Raupen der Eichenprozessionsspinner sind an einem warmen, sonnigen Standort geschlüpft. Aber noch befindet sich kein Laub auf den Eichen.
Erst wenn die Bäume eine ausreichende Blattmasse entwickelt haben, kann mit den Behandlungen gegen die Raupen begonnen werden. Je nach weiterem Witterungsverlauf wird dies bis Anfang Mai dauern.
Über die weitere Entwicklung und dem Beginn der Biozid-Behandlungen gegen die jungen Raupen der Eichenprozessionsspinner wird weiterhin informiert.
Neue Newsletter eingerichtet: "Grünes Blatt Berlin" und "Berliner Gartenbrief"
Das Pflanzenschutzamt Berlin hat zwei neue Newsletter mit Hinweisen zu aktuellen Problemen der Pflanzengesundheit eigerichtet, die sich interessierte Freizeitgärtner und Dienstleister der grünen Berufe abonnieren können.
Fortbildungstermine für 2013
Das Pflanzenschutzamt Berlin bietet insbesondere in den Wintermonaten Fortbildungen auf dem Gebiet des Pflanzenschutzes an. Die neuen Fortbildungstermine für das Jahr 2013 sind nun verfügbar
mehr
Umzug Pflanzengesundheitskontrolle
Am
20. Dezember 2012 ist die Pflanzengesundheitskontrolle in die Mohriner Allee gezogen.
Neue Adresse und Telefonnummern ab 20.12.2012:
Tagesnest
verlassenes Nest
Fachgespräch zum Eichenprozessionsspinner
Am
27.11.2012 fand im Pflanzenschutzamt Berlin das 3. Fachgespräch zum Eichenprozessionsspinner statt.
Teilnehmer waren Vertreter der Senatsverwaltungen und der Bezirke, Eigentümer und Verwalter von Flächen mit Befall durch
EPS, Vertreter der Fachverbände des Garten- Landschafts- und Sportplatzbau und der Schädlingsbekämpfer und zahlreiche Firmen (des Garten- und Landschaftsbaus, der Schädlingsbekämpfer, Baumpfleger), die den EPS bekämpfen.
Der Schmetterling hat sich seit dem Fachgespräch im Dezember 2011 erneut weiter im Stadtgebiet ausgebreitet und etabliert. Und auch in diesem Jahr fanden wieder zahlreiche mechanische und chemische Bekämpfungsmaßnahmen statt. Das Pflanzenschutzamt selbst hat Versuche zur Bekämpfung der Raupen mit unterschiedlichen Präparaten durchgeführt. Weiterhin erfolgte ein umfangreiches Monitoring zum Flugverlauf des Schmetterlings.
Mit kurzen Beiträgen zu den rechtlichen Möglichkeiten zur Bekämfpung der jungen Larvenstadien und ggfs. notwendiger Genehmigungsverfahren, der weiteren Ausbreitung des Schmetterlings, Ergebnissen der Bekämpfungsversuche und der Vorstellung der möglichen landesweiten Strategie wurden viele Aspekte beleuchtet und diskutiert. Die Erfahrungsberichte aus der Praxis zeigten aktuelle Problemfelder im Umgang mit dem Eichenprozessionsspinner auf.
Die einzelnen Beiträge können Sie den angefügten Präsentationen entnehmen:
Neues Pflanzenschutzgesetz in Kraft
Am 14. Februar 2012 ist das neue deutsche Pflanzenschutzgesetz in Kraft getreten. Anlass der Novellierung war die Anpassung der nationalen Gesetzgebung an die neuen EU-rechtlichen Vorgaben, die der Harmonisierung des Pflanzenschutzrechts in der Europäischen Union dienen. Der Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier und des Naturhaushaltes haben absoluten Vorrang.
Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln hat auf hohem, sachkundigen Niveau und nach strengen und nachvollziehbaren Regeln zu erfolgen. Berufliche Anwender und Verkäufer von Pflanzenschutzmitteln sowie Pflanzenschutzberater werden künftig verpflichtet, einen Sachkundenachweis zu besitzen. „Alt-Sachkundige“ müssen diesen Nachweis bis zum 26. Mai 2015 beim Pflanzenschutzamt Berlin beantragen. Die Verfahrensweise im Land Berlin wird in Kürze geregelt. Zusätzlich sind künftig in mindestens dreijährigen Abständen Fortbildungsmaßnahmen von beruflichen Anwendern, Verkäufern und Beratern wahrzunehmen.
Pflanzenschutzgeräte müssen EU-einheitlichen Normen entsprechen und sind regelmäßig zu überprüfen.
Spezielle Regelungen wurden für Pflanzenschutzmittelanwendungen auf öffentlich zugänglichen Flächen (z.B. Parks und Gärten, Sportanlagen und Golfplätze, Schul- und Kindergartengelände, Spielplätze, Friedhöfe) sowie in Natura 2000-Gebieten geschaffen.
Berufliche Anwender von Pflanzenschutzmitteln müssen sich ab dem Jahre 2014 an die allgemeinen Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes halten. Das bedeutet, dass biologische, pflanzenzüchterische und anbautechnische Verfahren vorrangig zu nutzen sind, soweit sie zur Verfügung stehen und praktikabel sind. Damit soll die Anwendung chemischer Pflanzenschutzmittel auf das notwendige Maß beschränkt werden.
Das Pflanzenschutzgesetz finden Sie hier: