Pflanzenschutz  
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Pflanzenschutz

Überwachung und Kontrolle


  • Verkehr mit Pflanzenschutz- und Pflanzensstärkungsmitteln im Einzel-, Groß- und Versandhandel,
  • Kontrollen der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in Land- und Forstwirtschaft, Gartenbau sowie Haus- und Kleingarten,
  • Genehmigungen zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden,
  • Anzeige der gewerblichen Anwendung für andere,
  • Sachkunde im Pflanzenschutz

Das Pflanzenschutzgesetz sieht zur Verringerung von Risiken bei der Anwendung von Pflanzenschutzmaßnahmen vor, dass Pflanzenschutzmittel nur nach guter fachlicher Praxis unter Beachtung der Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes anzuwenden sind. Hierdurch können Gefahren, die durch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln oder durch andere Maßnahmen des Pflanzenschutzes, insbesondere für die Gesundheit von Mensch und Tier und für den Naturhaushalt, vorgebeugt werden. Die Durchführung dieses Gesetzes, einschließlich der Überwachung der Einhaltung seiner Vorschriften sowie der nach diesem Gesetz erlassenen Rechtsverordnungen und erteilten Auflagen obliegt nach § 34 Abs. 1 PflSchG den nach Landesrecht zuständigen Behörden, in Berlin dem Pflanzenschutzamt Berlin.

 


 
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
Württembergische Straße 6, 10707 Berlin
Telefonzentrale: 030 90139-3000 / Berliner Behördenrufnummer: 115

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