Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGesetzbuch
- Bebauungsplanverfahren 4-3a im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf -
(Geltungsbereich vgl.
Planausschnitt links)
- 06. Februar bis einschließlich 06. März 2012 -
Ziel und Zweck der Planung
Planungsrechtliche Sicherung eines Sondergebiets gemäß § 11 BauGesetzbuch zur Errichtung eines Autohauses auf dem Grundstück Messedamm Ecke Kaiserdamm
Während der Auslegungsfrist können zu dem Entwurf des Bebauungsplans Anregungen vorgebracht werden. Diese sind in die abschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.
Ergänzend können Sie hier auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung den Bebauungsplanentwurf und die Begründung einsehen und innerhalb der Auslegungsfrist Ihre Anregungen
online übermitteln.
Das Verfahren wird gemäß § 13a des Baugesetzbuchs als beschleunigtes Verfahren ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 des Baugesetzbuchs durchgeführt.
vom 06. Februar bis einschließlich 06. März 2012
Auslegungsort
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin
Dienstgebäude Am Köllnischen Park 3
im EG, rechts neben den Ausstellungsräumen
10179 Berlin-Mitte
Auslegungszeiten
Montag, Dienstag und Mittwoch
Donnerstag
Freitag
9.00 – 17.00 Uhr
8.30 – 18.00 Uhr
9.00 – 15.00 Uhr
sowie nach telefonischer Vereinbarung unter der Tel.-Nr. 9025-1121, 9025-1198 auch außerhalb dieser Zeiten
Sie können sich auch formlos postalisch oder über unsere
Online Beteiligung äußern.
Postanschrift für Stellungnahmen:
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
Referat II A - Städtebauliche Projekte,
Bereich A
Rungestraße 29, 10179 Berlin
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Kontakt
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
Birgit Voigt
Referat II A - Städtebauliche Projekte,
Bereich A
Rungestraße 29, 10179 Berlin
Tel.: +49 (030) 9025-1121
E-Mail:
Birgit.Voigt@senstadtum.berlin.de