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Atlas zur Stadtentwicklung
Administrative Gliederung
Berlin ist zugleich eine Stadt und ein Land der Bundesrepublik Deutschland. Das Berliner Rathaus in der Nähe des Alexanderplatzes ist der Amtssitz des Regierenden Bürgermeisters; hier tagt auch der Senat, die Regierung des Landes Berlin.

Karte Administrative Gliederung Berlin
Der Senat besteht aus dem Regierenden Bürgermeister und den Senatoren, die einzeln vom Abgeordnetenhaus gewählt werden.
Der Regierende Bürgermeister führt den Vorsitz im Senat. Jedes Senatsmitglied leitet sein Ressort selbständig und in eigener Verantwortung.
Die Senatoren und Senatorinnen stehen an der Spitze der acht
Senatsverwaltungen (SV)
, die folgende Ressortzuständigkeiten haben: SV für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz, SV für Finanzen, SV für Inneres und Sport, SV für Justiz, SV für Bildung, Wissenschaft und Forschung, SV für Stadtentwicklung, SV für Wirtschaft, Technologie und Frauen, und SV für Integration, Arbeit und Soziales.
Das Abgeordnetenhaus - die gewählte Volksvertretung des Landes Berlin - hat seinen Sitz im ehemaligen preussischen Landtag in der Niederkirchner Straße. Es wird für fünf Jahre gewählt und besteht derzeit aus 141 Mitgliedern. Seine wesentlichen Aufgaben sind die Wahl des Regierenden Bürgermeisters und des Senats, die Kontrolle der Exekutive und die Gesetzgebung
Das Stadtgebiet von Berlin gliedert sich seit der Bezirksreform vom 1.1.2001 in zwölf Bezirke.
Die Größe der Bezirke variiert erheblich. Der größte Bezirk ist Treptow-Köpenick mit einer Fläche von knapp 17.000 Hektar. Die beiden Innenstadtbezirke Mitte und Friedrichshain-Kreuzberg haben dagegen nur eine Fläche von von knapp 4.000 bzw. 2.000 Hektar und sind auch die am dichtesten besiedelten Bezirke.
Die zwölf Bezirke haben eigene Verwaltungsorgane, eine Bezirksverordnetenversammlung und ein Bezirksamt. Sie nehmen örtliche politische und administrative Aufgaben eigenverantwortlich wahr. Jedes Bezirksamt besteht aus dem Bezirksbürgermeister und vier bzw. fünf Stadträten mit den erforderlichen fachlichen Zuständigkeiten.
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