Städtebau  

 

Archiv: Stuttgarter Platz

Der Bebauungsplan VII-276


Bebauungsplan VII-276
Bebauungsplan VII-276

Bebauungsplan VII-276, Variante a
Bebauungsplan VII-276, Variante a

Bebauungsplan VII-276, Variante b
Bebauungsplan VII-276, Variante b

Mit dem B-Plan VII-276 sollte die Realisierung des Wettbewerbs von 1996 mit dem anschließenden Investorenauswahlverfahren 1998/99 sichergestellt werden. Daher fasste das Bezirksamt Charlottenburg am 25. Juli 2000 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes "VII-276 Stuttgarter Platz / Gervinusstraße".
Vom 4.9. bis 6.10. 2000 wurde die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB durchgeführt.

Die Planungen für den Stuttgarter Platz wurden schon im Vorfeld der Bebauungsplan-Aufstellung heftig kritisiert und u.a. die vorgesehenen Bauten entlang der S-Bahn-Trassen abgelehnt. Deutlichster Ausdruck der Unzufriedenheit war die Gründung einer Bürgerinitiative zum Stuttgarter Platz im Jahr 1999, die vehement gegen die Inhalte des aufzustellenden B-Planes protestierte.

Am 6.11.2001 fasste das Bezirksamt den Beschluss, das Bebauungsplanverfahren einzustellen. Nach der Einstellung des Bebauungsplanverfahrens VII-276 wurde später das neue Bebauungsplanverfahren 4-7 mit den veränderten Prämissen von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung durchgeführt (siehe aktuelle Planungen).
 


 
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
Württembergische Straße 6, 10707 Berlin
Telefonzentrale: 030 90139-3000 / Berliner Behördenrufnummer: 115

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