Planen
Anhörungsbehörde für Straßenbauvorhaben
BAB A 113 AS Stubenrauchstraße;
Foto: Partner für Berlin / FTB-Werbefotografie
Die Anhörungsbehörde für Straßenbauvorhaben des Landes Berlin führt die Anhörungsverfahren in Planfeststellungsverfahren für die Bundesfernstraßen und die Berliner Straßen durch, für die dieses Genehmigungsverfahren gesetzlich vorgeschrieben ist.
Das Anhörungsverfahren ist eigenständiger, unabhängiger Bestandteil des Planfeststellungsverfahrens, das auf den nachfolgenden Seiten erläutert wird.
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