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Anhörungsbehörde für Straßenbauvorhaben

BAB A 113 AS Stubenrauchstraße; Foto: Partner für Berlin / FTB-Werbefotografie

Die Anhörungsbehörde für Straßenbauvorhaben des Landes Berlin führt die Anhörungsverfahren in Planfeststellungsverfahren für die Bundesfernstraßen und die Berliner Straßen durch, für die dieses Genehmigungsverfahren gesetzlich vorgeschrieben ist.

Das Anhörungsverfahren ist eigenständiger, unabhängiger Bestandteil des Planfeststellungsverfahrens, das auf den nachfolgenden Seiten erläutert wird.
 


 
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
Württembergische Straße 6, 10707 Berlin
Telefonzentrale: 030 90139-3000 / Berliner Behördenrufnummer: 115

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