Städtebau  
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Aktive Stadtzentren

Der Wettbewerb


Zur Auswahl der Fördergebiete hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in enger Abstimmung mit der IHK Berlin, dem Handelsverband Berlin-Brandenburg und der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen am 16. Januar 2008 ein Bewerbungsverfahren gestartet. Die Bezirke reichten bis zum Stichtag am 31. Mai 2008 für 17 der 18 teilnahmeberechtigten Zentren und Geschäftsstraßen Konzepte ein. Teilnahmeberechtigt waren Stadtzentren mit Handlungsbedarf, die im Stadtentwicklungsplan Zentren 2020 mindestens als "Besonderes Stadtteilzentrum" eingestuft sind.

Es sollten Entwicklungskonzepte erarbeitet werden, die alle funktionalen Belange und Wechselbeziehungen des Zentrums mit seinen umliegenden Quartieren berücksichtigen. Zwei wesentliche Aspekte sollten beachtet werden:
  1. Die Funktionsvielfalt eines Zentrums mit seinen lokalen Potenzialen und seiner spezifischen Umgebung sollten als Basis für eine Profilierung und Bereicherung der Zentren berücksichtigt werden.
  2. Die Aktivierung der Akteure und ihre Vernetzung sollte im Entwicklungskonzept besondere Berücksichtigung finden und so weit wie möglich bereits verbindlich (z.B. in Form von "letters of intent") gemacht werden.
Am 27.  Juni 2008 tagte unter Vorsitz von Frau Prof. Pahl-Weber, Technische Universität Berlin, ein Gremium mit Vertretern der IHK Berlin, des Handelsverbands Berlin-Brandenburg, der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen sowie weiteren Experten aus den Bereichen Stadtplanung, Stadtökonomie und Kultur. Aufgabe des Expertengremiums war, die Konzepte auf der Grundlage der Beurteilungskriterien zu bewerten und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung besonders überzeugende und aussichtsreiche Konzepte für die Aufnahme in das Förderprogramm zu empfehlen.

Relevant waren für die Einschätzung der Konzepte vor allem - jeweils vor dem Hintergrund der spezifischen Ausgangslage der Zentren:
  • Stimmigkeit der Konzepte (u.a. "Eignung für den Ort"),
  • Impulskraft,
  • Schlüssigkeit der Akteursstruktur,
  • langfristige Entwicklungsperspektive.
Beurteilungskriterien waren:
  • Beitrag zur Stärkung der Zentrumsfunktion,
  • Beitrag zur Stärkung der Wirtschaftskraft,
  • Beitrag zur Stärkung der Identifikationskraft,
  • Beitrag zur Erhöhung der touristischen Anziehungskraft,
  • Verbindlichkeit des Entwicklungskonzepts (z.B. Bezirksamtsbeschluss),
  • Mitwirkungsbereitschaft der privaten Akteure, vorzugsweise von Eigentümern (Ausmaß und Verbindlichkeit der Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit in Arbeitsgemeinschaften, Absicht privater Investitionen in eigenes Eigentum oder Beteiligung an öffentlichen Maßnahmen).
Unter 17 teilnehmenden Konzepten empfahl das Expertengremium fünf Zentren für das neue Förderprogramm Aktive Stadtzentren.
  • Die Marzahner Promenade und die Turmstraße aufgrund des dringenden Handlungsbedarfes mit hoher Priorität sofort,
  • die Müllerstraße, die Karl-Marx-Straße und die City-West möglichst bald darauf folgend.
Die gesamtstädtische Bedeutung der Zentren ist bei den meisten eingereichten Bewerbungen sichtbar, bei den ausgewählten fünf Beiträgen aber in besonderer Weise qualifiziert: Die City-West hat eine wichtige Bedeutung für die internationale Ausstrahlung Berlins, die vier anderen Zentren für den sozialen Zusammenhalt der Stadt. Zudem versprechen die fünf Konzepte einen effizienten Mitteleinsatz im Hinblick auf das nachgewiesene Engagement privater Akteure.

Alle Zentren, die sich beteiligt haben, haben durch die Erstellung der Konzepte profitiert. Für einige war es der Anstoß zu einer systematischen Auseinandersetzung mit aktuellen Handlungsbedarfen und Entwicklungsperspektiven. Viele konnten im Zusammenhang mit der Konzepterarbeitung Netzwerke erweitern.
 


 
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