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Landschaftsplanung

Landschaftsplan


Der Landschaftsplan ist ein Instrument der Landschaftsplanung, das dazu dient, die Darstellungen des Landschaftsprogramms einschließlich des Artenschutzprogramms den näheren örtlichen Erfordernissen und Maßnahmen anzupassen.

Hierzu werden die konkretisierten Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege für einen festgelegten Geltungsbereich in einer Karte dargestellt und in einem Begründung erläutert, sofern dies erforderlich ist. Die Aufstellung und Festsetzung eines Landschaftsplans erfolgt durch die örtlich zuständigen Bezirksämter unter Beteiligung der Bürger und Bürgerinnen und der anerkannten Naturschutzverbände sowie der von der Planung betroffenen Behörden. Zum Abschluss des durchzuführenden Verfahrens wird der Landschaftsplan als Rechtsverordnung festgesetzt.

 


 
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