Der Landschaftsbau bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung umfasst das Spektrum vom
1.) landschaftsbaulichen Teil von Hochbauvorhaben (
Freiflächen
an Gebäuden), Tiefbauvorhaben
(
Straßenbegleitgrün),
von Bauvorhaben
der Bundesstraßenverwaltung (
Straßenbegleitgrün an Bundesstraßen
und Bundesautobahnen
im Stadtgebiet) sowie von
Sonderbauvorhaben,
die in Amtshilfe für andere Einrichtungen durchgeführt werden
bis hin zur
2. ) ständigen Pflege und Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht für das Grün an den Bundesautobahnen im Stadtgebiet.
Bei der Realisierung der Bauvorhaben wird eine hohe Baukultur gesichert. Die Aspekte der Stadt- und Freiraumgestaltung, der Nachhaltigkeit, des Denkmal-, Natur- und Umweltschutzes, einer der zukünftigen Nutzung angepassten Pflanzenverwendung, des effektiven und korrekten Mitteleinsatzes sowie der Nutzerzufriedenheit erfahren dabei besondere Beachtung.
Mit den beauftragten Landschaftsarchitekten, die zum Teil über Wettbewerbsverfahren ausgewählt wurden, werden die einzelnen Planungsphasen bearbeitet. Anschließend werden Leistungsverzeichnisse aufgestellt und die Vergabe der Bauleistung durchgeführt. Die örtliche ständige Bauüberwachung und die Abrechnung der Baumaßnahme werden ebenfalls den Landschaftsarchitekten übertragen.