03.11.2 Verkehrsbedingte Luftbelastung (Ausgabe 2011)

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03.11.2 Verkehrsbedingte Luftbelastung 2009 (Ausgabe 2011)
  1. Die EU-Grenzwerte für die Luftqualität, die 2002 in deutsches Recht übernommen wurden, müssen innerhalb einer bestimmten Frist erreicht und dürfen danach nicht mehr überschritten werden. Wegen der Überschreitungen der Summe aus Grenzwert und Toleranzmarge für Feinstaub [PM10 (24h-Wert)] und Stickstoffdioxid (Jahresmittel) mußte für Berlin ein Luftreinhalteplan erstellt werden, der in seiner aktuellen Fassung für die Jahre 2009-2020 gilt.
  2. Im Rahmen der Erstellung dieses Luftreinhalte- und Aktionsplanes 2009-2020 wurde auch eine umfangreiche zeitliche und räumliche Bestandsaufnahme der Luftbelastungssituation in Berlin erarbeitet. Neben der Messung der Immissionen ist dabei auch der Einsatz von Ausbreitungsmodellen üblich, in die neben den Emissionen auch viele straßenbezogene Parameter wie die Randbebauung, die Breite der Straße etc. einfließen.
  3. In dieser Karte wird für die beiden Schadstoffe PM10 (24h-Grenzwert) und NO2 (Jahresmittelwert) eine zusammenfassende Bewertung anhand eines Indexes dargestellt. Dieser wichtet die berechneten Konzentrationen für 2009 an den Grenzwerten und addiert die Quotienten. Ein Index von 1,00 ergibt sich z.B. dann, wenn beide Komponenten 50% des Grenzwertes erreichen. Ein besonderes Augenmerk für die Zukunft erfordern alle Abschnitte des Hauptstraßennetzes, die einen Indexwert größer 1,8 (über 90 % Ausschöpfung des Grenzwertes) aufweisen.
  4. Die Bewertungen dieser Karte sind nicht unmittelbar mit der Ausgabe 2008 vergleichbar, da die aktuellen Indizes aus dem Verfahren "Strategische Umweltprüfung" SUP übernommen wurden.
  5. Die Sachdatenanzeige bietet neben weiteren abschnittsbezogenen Angaben (Straßenname, Bezirk, Schlüssel) auch eine Auskunft über die Trendberechnungen für die Jahre 2015 und 2020 in einer status-quo-Bewertung, d.h. ohne zusätzliche planerische oder adminstrative Maßnahmen.
  6. Grenzwerte für die Luftqualität für Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid:
    Mittel über
    Grenzwert
    Einhaltungsfrist
    Zielwert, 1 Jahr
    Grenzwert Stufe 1, 1 Jahr Grenzwert Stufe 2, 1 Jahr
    25 µg/m³ PM2,5
    25 µg/m³ PM2,5
    20 µg/m³ PM2,5
    seit 01.01.2010
    ab 01.01.2015
    ab 01.01.2020
    24h

    1 Jahr
    50 µg/m³ PM10
    35 Überschreitungen/Jahr
    40 µg/m³ PM10
    seit 01.01.2005

    seit 01.01.2005
    1 h

    1 Jahr
    200 µg/m³ NO2
    18 Überschreitungen/Jahr
    40 µg/m³ NO2
    seit 01.01.2010

    seit 01.01.2010

Kartenimpressum

Ausgangs-Maßstab:
1 : 50 000

Herausgeber:
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
Kommunikation

Konzeption:
III F 1 Umweltatlas in Verbindung mit SenGesUmV III D 2 (Beurteilung der Luftqualität und Massnahmenplanung) (SenGesUmV)

Text:
III F 1 in Zusammenarbeit mit SenGesUmV III D 2

Datengrundlage:

  • Straßenverkehrszählung 2009, VLB C (Verkehrslenkung) SenStadt
  • SenGesUmV III D 2 unter Verwendung des Screening Programmes IMMIS
Datenbearbeitung und Kartenerstellung:
III F 1 in Verbindung mit SenGesUmV III D 2

Bearbeitungsstand:
September 2011

Farbkonzept:
III F 1

Kartengrundlage
Blockkarte 1:5.000 (ISU 5), Stand 31.12.2010

Diese Karte ist gesetzlich geschützt. Nachdruck oder sonstige Vervielfältigung nur mit Erlaubnis des Herausgebers.

Aktualisierte und erweiterte Ausgabe 2011

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