 |
- Die EU-Grenzwerte für die Luftqualität, die 2002 in deutsches
Recht übernommen wurden, müssen innerhalb einer bestimmten Frist
erreicht und dürfen danach nicht mehr überschritten werden. Wegen
der Überschreitungen der Summe aus Grenzwert und Toleranzmarge für
Feinstaub [PM10 (24h-Wert)] und Stickstoffdioxid (Jahresmittel) mußte
für Berlin ein Luftreinhalteplan erstellt werden, der in seiner aktuellen Fassung für die Jahre 2009-2020 gilt.
- Im Rahmen der Erstellung dieses Luftreinhalte- und Aktionsplanes 2009-2020 wurde auch eine umfangreiche zeitliche und
räumliche Bestandsaufnahme der Luftbelastungssituation in Berlin erarbeitet. Neben der Messung der Immissionen ist
dabei auch der Einsatz von Ausbreitungsmodellen üblich, in die neben den Emissionen auch viele straßenbezogene Parameter wie die Randbebauung, die Breite der Straße etc. einfließen.
- In dieser Karte wird für die beiden Schadstoffe PM10 (24h-Grenzwert)
und NO2 (Jahresmittelwert) eine zusammenfassende Bewertung anhand
eines Indexes dargestellt. Dieser wichtet die berechneten Konzentrationen für
2009 an den Grenzwerten und addiert die Quotienten. Ein Index von 1,00
ergibt sich z.B. dann, wenn beide Komponenten 50% des Grenzwertes erreichen.
Ein besonderes Augenmerk für die Zukunft erfordern alle Abschnitte des
Hauptstraßennetzes, die einen Indexwert größer 1,8 (über 90 % Ausschöpfung des Grenzwertes) aufweisen.
- Die Bewertungen dieser Karte sind nicht unmittelbar mit der Ausgabe 2008 vergleichbar, da die aktuellen
Indizes aus dem Verfahren "Strategische Umweltprüfung" SUP übernommen wurden.
- Die Sachdatenanzeige bietet neben weiteren abschnittsbezogenen Angaben (Straßenname,
Bezirk, Schlüssel) auch eine Auskunft über die Trendberechnungen
für die Jahre 2015 und 2020 in einer status-quo-Bewertung, d.h. ohne
zusätzliche planerische oder adminstrative Maßnahmen.
- Grenzwerte für die Luftqualität für Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid:
|
Mittel über
|
Grenzwert
|
Einhaltungsfrist
|
|
Zielwert, 1 Jahr
Grenzwert Stufe 1, 1 Jahr
Grenzwert Stufe 2, 1 Jahr
|
25 µg/m³ PM2,5
25 µg/m³ PM2,5
20 µg/m³ PM2,5
|
seit 01.01.2010
ab 01.01.2015
ab 01.01.2020
|
|
24h
1 Jahr
|
50 µg/m³ PM10
35 Überschreitungen/Jahr
40 µg/m³ PM10
|
seit 01.01.2005
seit 01.01.2005
|
|
1 h
1 Jahr
|
200 µg/m³ NO2
18 Überschreitungen/Jahr
40 µg/m³ NO2
|
seit 01.01.2010
seit 01.01.2010
|
Kartenimpressum
Ausgangs-Maßstab:
1 : 50 000
Herausgeber:
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
Kommunikation
Konzeption:
III F 1 Umweltatlas in Verbindung mit SenGesUmV III D 2
(Beurteilung der Luftqualität und Massnahmenplanung) (SenGesUmV)
Text:
III F 1 in Zusammenarbeit mit SenGesUmV III D 2
Datengrundlage:
- Straßenverkehrszählung 2009, VLB C (Verkehrslenkung) SenStadt
- SenGesUmV III D 2 unter Verwendung des Screening Programmes IMMIS
Datenbearbeitung und Kartenerstellung:
III F 1 in Verbindung mit SenGesUmV III D 2
Bearbeitungsstand:
September 2011
Farbkonzept:
III F 1
Kartengrundlage
Blockkarte 1:5.000 (ISU 5), Stand 31.12.2010
Diese Karte ist gesetzlich geschützt. Nachdruck oder sonstige Vervielfältigung nur mit Erlaubnis des Herausgebers.
Aktualisierte und erweiterte Ausgabe 2011
|