Umwelt  

 

Integrativer Umweltschutz

Elektromagnetische Felder


Elektromagnetische Felder begleiten uns täglich im Arbeits- und Privatbereich. Das elektromagnetische Spektum gliedert sich grob in niederfrequente Felder, Radiowellen, Mobilfunkbereich, Radar- und Mikrowellen und den Lichtbereich.
Elektromagnetische Felder stellen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes dar. Fast alle Anlagen, die elektrische, magnetische oder elektromagnetische Felder emittieren, sind im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes nicht genehmigungsbedürftig.

Allerdings sind in der seit 1997 geltenden Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV) Anforderungen an ortsfeste gewerbliche Anlagen festgelegt. Neben der Vorgabe von Grenzwerten - z. B. für Bahnstromleitungen, Anlagen der technischen Stromversorgung und des Mobilfunks - verlangt die 26. BImSchV die Anzeige der Inbetriebnahme solcher Anlagen durch die Betreiber gegenüber der zuständigen Behörde. Zuständig für den Vollzug der 26. BImSchV sind in Berlin die Fachbereiche Umwelt der örtlichen Bezirksämter. Hier erhalten Sie auch Auskunft über die vorliegenden Anlagenanzeigen der Betreiber.
 


 
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
Württembergische Straße 6, 10707 Berlin
Telefonzentrale: 030 90139-3000 / Berliner Behördenrufnummer: 115

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