Die Umweltinformationsrichtlinie der EU (RL 2003/4) verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, Maßnahmen zur Unterstützung des freien Zugangs zu Umweltinformationen zu ergreifen und eine aktive Informationsverbreitung durch die nach der Richtlinie informationspflichtigen Stellen zu gewährleisten. Zur Umsetzung dieser Richtlinie ist im Land Berlin das Erste Gesetz zur Änderung des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes in Kraft getreten.
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