Umwelt  

 

Wasser und Geologie

Grundwassererschließung


Grundwassererschließungen sind gemäß § 37 Berliner Wassergesetz (BWG) alle Vorhaben, bei denen so weit in den Boden eingedrungen wird, dass unmittelbar auf die Bewegung oder die Beschaffenheit des Grundwassers eingewirkt werden kann. Damit müssen nicht nur das direkte Freilegen der Grundwasseroberfläche, sondern auch alle Bohrarbeiten im Grundwasser (Aufschlussbohrungen, Bau von Brunnen und Messstellen sowie Bau von Erdsondenanlagen) bei der Wasserbehörde (Referat VIII D der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt) vor der Ausführung angezeigt werden. Davon ausgenommen sind alle Bohrungen über 100 m Tiefe, für deren Ausführung jeweils eine bergamtliche Zulassung erforderlich wird.

Unabhängig von der Art der Zulassung und der Zulassungsbehörde müssen vorher alle Bohrungen bei der Landesgeologie (Referat VIII E der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt) angemeldet, nach Abschluss der Bohrarbeiten eingemessen und auf einer topographischen Karte dargestellt werden. Die Bohrergebnisse sind in jedem Fall in Schichtenverzeichnissen nach DIN 4022/1 aufzunehmen, nach DIN 4023 zeichnerisch darzustellen und der Landesgeologie zusammen mit den Lageplänen unaufgefordert einzureichen.
 
 


 
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
Württembergische Straße 6, 10707 Berlin
Telefonzentrale: 030 90139-3000 / Berliner Behördenrufnummer: 115

PDF-Dateien öffnen mit Firefox

Das Browser Firefox hat seit einigen Monaten ein Problem mit dem Laden von PDF-Dateien. mehr