Straßenverkehrsbehörden
Zuständigkeiten der Bezirksämter
Vielleicht sind Sie auf dieser Seite gelandet, weil Sie eines der Themen ausgewählt haben, die in den Zuständigkeitsbereich der Bezirke fallen. Das gilt vor allem für den ruhenden Verkehr (also alle Fragen zum Thema Parken) und für den Verkehr auf Nebenstraßen. Im Einzelnen gehören dazu beispielsweise
- Behindertenparkplätze
- Fußgängerzonen
- Örtliche Verkehrsmaßnahmen zum Gewässer- und Biotopschutz
- Haltverbote für Baustellen, Umzüge und befristete Liefertätigkeiten
- Inanspruchnahme von Straßenland bei Baustellen
- Informationsstände, Märkte und Veranstaltungen, Erlaubnisse (im Nebenstraßennetz)
- Nebenstraßen
- Parken in Haltverbotszonen
- Parkerleichterungen für außergewöhnlich gehbehinderte Personen und Blinde
- Parkraumbewirtschaftung, Ausnahmegenehmigungen und Bewohnerparkausweise
- Parkverbote
- Radfahr-, Angebots- und Schutzstreifen für Radfahrer (Nebenstraßen)
- Radfahren entgegen der Fahrtrichtung in Einbahnstraßen
- Radwegebenutzungspflicht
- Taxistände
- Umweltzone: Ausnahmegenehmigungen
Auch für den Straßenbau sind häufig die Bezirke zuständig. Informieren Sie sich hier aber auch über Planfeststellungen durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt.
Die Straßenverkehrsbehörden der Bezirke sind deshalb Ihr erster Ansprechpartner.
| Bezirksamt |
Straßenverkehrsbehörde |
Parkraumbewirtschaftung/
Bewohnerparkausweise |
Charlottenburg-
Wilmersdorf |
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Friedrichshain-
Kreuzberg |
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| Lichtenberg |
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Marzahn-
Hellersdorf |
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| Mitte |
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| Neukölln |
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| Pankow |
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| Reinickendorf |
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| Spandau |
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Steglitz-
Zehlendorf |
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Tempelhof-
Schöneberg |
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Treptow-
Köpenick |
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Wenn Sie nicht sicher sind, ob es sich um eine Haupt- oder eine Nebenstraße handelt, wird Ihr Anliegen dann an die zuständige Stelle weiter geleitet.
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