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Presse und AktuellesMietendeckel-Beschluss feiert ersten Geburtstag18.06.20, Pressemitteilung Vor einem Jahr beschloss der Berliner Senat die Eckpunkte zur Schaffung eines landesrechtlichen Mietendeckels. Auf ihrer Grundlage trat am 23. Februar 2020 das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Kraft. Der 18. Juni 2019 markiert zudem den Stichtag, ab dem die Mieten eingefroren und damit der drastische Mietanstieg der vergangenen Dekade in Berlin gestoppt wurde. Katrin Lompscher, Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen: „Der Mietendeckel ist eine Reaktion auf den entfesselten Immobilienmarkt und gleichzeitig das Signal, dass der rot-rot-grüne Senat entschlossen und im Sinne der Mieterinnen und Mieter dieser Stadt handelt. Wohnen ist ein Grundbedürfnis und steht deshalb in der Verfassung. Der Versuch, das Gesetz mittels Schattenmieten zu umgehen, ist Ausdruck des wenig verantwortungsbewussten Handelns der Immobilienwirtschaft. Es bleibt daher die Aufgabe der Politik dafür zu sorgen, dass sich nicht der Besserverdienende durchsetzt, sondern dass sich alle Teile der Gesellschaft mit angemessenem Wohnraum versorgen können. Ich gehe davon aus, dass das Gesetz der gerichtlichen Überprüfung standhalten wird. Gemeinsam mit den Bezirken werden wir weiterhin mit aller Kraft an der erfolgreichen Umsetzung des Gesetzes arbeiten.“ Die zwölf Bezirksämter haben bis Ende Mai 2020 insgesamt 425 Anzeigen und Hinweise zu Verstößen gegen den Mietendeckel erfasst. 270 Anzeigen bezogen sich auf den seit dem Inkrafttreten des Mietendeckels geltenden Mietenstopp. In 105 Fällen liegen Beschwerden zur Erteilung der Auskunftspflicht durch die Vermietenden vor. 44 Anzeigen beziehen sich auf die Beachtung der geltenden Mietobergrenzen bei Wiedervermietung. 6 Anzeigen kommen hinzu, wegen der erst im November 2020 von den Vermietenden umzusetzenden Senkung überhöhter Mieten. Die meisten Fälle wurden in den Bezirken Mitte und Friedrichshain-Kreuzberg erfasst. Die Ausschreibung der 48 Beschäftigungspositionen zur Umsetzung des Mietendeckels in den Bezirken sind abgeschlossen. Trotz der schwierigen Situation aufgrund der CoVid19-Pandemie werden knapp die Hälfte der Stellen bis August 2020, alle weiteren voraussichtlich bis Ende des Jahres 2020 besetzt sein. Auch die Besetzungsverfahren der 153 Stellen bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen verlaufen planmäßig. Die allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Umsetzung des Mietendeckels sowie die Vorschriften zur Zahlung von Mietzuschuss bei Härtefällen wurden im April 2020 veröffentlicht. Die Härtefallverordnung für Vermietende wurden am 16. Juni 2020 veröffentlicht. Bei der Investitionsbank Berlin (IBB) gingen bis Ende Mai 2020 insgesamt rund 1.960 Modernisierungsanzeigen sowie rund 270 Härtefallanträge der Vermietenden auf Genehmigung einer höheren Miete ein. Weitere Informationen:PressearchivPressestelle
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