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Presse und AktuellesStart der öffentlichen Auslegung zum B-Planverfahren 9-15a „Areal Müller Erben“03.05.21, Pressemitteilung Auf der Fläche des ehemaligen „VEB Kühlautomat“ im Bezirk Treptow-Köpenick soll ein neues Stadtquartier entstehen. Schrägluftbild des Geltungsbereichs des Bebauungsplans 9-15a Quelle: WISTA.Plan GmbH / Manuel Frauendorf Fotografie, 2020 Am Dienstag den 4. Mai 2021 startet für die Dauer eines Monats die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs, in deren Rahmen sich Interessierte sowohl vor Ort in den Räumen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin) unter Berücksichtigung der geltenden Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 als auch im Internet unter www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/b-planverfahren informieren können. Bei einer Einsichtnahme des Bebauungsplanentwurfs im Dienstgebäude der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen wird zum Zwecke des Infektionsschutzes und zur Vermeidung von Wartezeiten um eine vorherige Terminvereinbarung unter 030-90139-4210 oder 030-90139-4825 gebeten. Auf dem gut erschlossenen, am nördlichen Rand des Entwicklungsgebiets Berlin-Johannisthal/Adlershof gelegenen, rund 20 ha großen Areals soll ein neues Stadtquartier mit 1.800 Wohnungen sowie gewerblichen Nutzungen entstehen. Zwei öffentliche Straßen stellen die interne Erschließung des Plangebiets sicher. Darüber hinaus sind ein begrüntes Wegenetz für Fußgänger und Radfahrer sowie ein öffentlicher Spielplatz geplant. Die vorhandene denkmalgeschützte Bausubstanz kann aufgrund ihres schlechten baulichen Zustandes nur zu einem geringen Teil erhalten werden. Jedoch soll die durch die ehemaligen Gewerbebauten des jüdischen Luftfahrtpioniers Arthur Müller geprägte einzigartige städtebauliche Struktur durch eine sich an der historischen Bebauung orientierende Neubebauung aufgegriffen und damit an die Keimzelle des Wissenschaftsstandorts Adlershof erinnern. Zentrale Voraussetzung für die bauliche Entwicklung des Areals ist die Bewältigung der arten- und biotopschutzrechtlichen Anforderungen sowie die Berücksichtigung der sonstigen ökologischen Belange. Diesen wird durch umfangreiche Festsetzungen zur Begrenzung der Versiegelung, zu Dach- und Fassadenbegrünung sowie zu Ersatzbaumpflanzungen Rechnung getragen. Darüber hinaus sind Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im angrenzenden Landschaftspark Johannisthal sowie an zwei weiteren Standorten im Bezirk Treptow-Köpenick vorgesehen. Weitere Informationen:PressearchivPressestelle
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