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Presse und AktuellesJahresbericht 2020 zur Umwandlungsverordnung online verfügbar09.12.21, Pressemitteilung Seit März 2015 ist in Berlin die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in sozialen Erhaltungsgebieten (sog. Milieuschutzgebiete) genehmigungspflichtig. Die Umsetzung der Umwandlungsverordnung durch die Bezirke wird von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen durch ein Monitoring begleitet. Der Bericht für das Jahr 2020 liegt nun vor. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass sich das Umwandlungsgeschehen im Jahr 2020 im Vergleich zum Vorjahr 2019 erheblich verstärkt hat. Die Anzahl der umgewandelten Wohnungen stieg insgesamt von rund 12.700 Wohnungen (2019) auf rund 19.200 Wohnungen (2020). Die Steigerung vollzog sich in den sozialen Erhaltungsgebieten von rund 5.600 auf 8.600 Wohnungen bzw. im verbleibenden Stadtgebiet von rund 7.100 auf 10.600 Wohnungen. Vom Anstieg waren vor allem die älteren sozialen Erhaltungsgebiete betroffen. Das sind Gebiete, die bereits im Jahr 2015 festgelegt waren und sich in den Bezirken Friedrichshain-Kreuzberg, Pankow und Tempelhof-Schöneberg befinden. Sebastian Scheel, Senator für Stadtentwicklung und Wohnen: „Das Umwandlungsgeschehen hat im Jahr 2020 noch mal deutlich zugenommen. Es war somit die richtige Entscheidung des Berliner Senats, die über das Baulandmobilisierungsgesetz neu eingeführte Umwandlungsverordnung nach § 250 BauGB zügig zu beschließen. Mit der am 21. September 2021 beschlossenen Umwandlungsverordnung nach § 250 BauGB gilt seit dem 7. Oktober 2021 in ganz Berlin für bestehende Wohngebäude mit mehr als fünf Wohnungen eine Genehmigungspflicht für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen. Wir gehen davon aus, dass wir dank der neuen Regelungen im kommenden Jahr einen deutlichen Rückgang des Umwandlungsgeschehens erleben werden." Den Jahresbericht 2020 finden Sie als Download auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen: Soziale Erhaltungsgebiete - Umwandlungsverordnung / Land Berlin PressearchivPressestelle
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