Technische Gebäudeausrüstung

Bürodienstgebäude Württembergische Straße 6

Bürodienstgebäude Württembergische Straße 6

Aufgrund steigender und komplexer Vorgaben nimmt die technische Ausrüstung öffentlicher Gebäude an Bedeutung deutlich zu. Im Sinne des nachhaltigen Bauens sind dabei ökonomische, ökologische und soziokulturelle Anforderungen an die Gebäudetechnik zu stellen.

Um über die Möglichkeiten der technischen Gebäudeausrüstung zu informieren, wurden themenspezifische Leitfäden in Kooperation mit der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW Berlin) erarbeitet. Den Fachplanern wird damit Planungshilfe für moderne Technik im öffentlichen Bauen an die Hand gegeben.

Verweis auf Rundschreiben im Bereich Bauen
Leitfäden und Arbeitshilfen zur technischen Gebäudeausrüstung (TGA) werden zum Teil per Rundschreiben im Bereich Öffentliches Bauen für verbindlich erklärt und stehen dort zum Download bereit.

Gebäudeautomation

Der technischen Gebäudeausrüstung kommt zunehmend größere Bedeutung zu, da Anforderungen an effiziente und nachhaltige Gebäude gestellt werden (siehe Richtlinie 2018/844/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden). Wichtig ist daher eine integrale Planung von Gebäuden und die frühzeitige Einbeziehung aller Fachplaner und Gewerke. Eine zentrale Rolle kommt dabei der Gebäudeautomation in der technischen Gebäudeausrüstung zu. Sie ist integraler Bestandteil beim Neubau aber auch bei der Sanierung von Bestandsgebäuden.

Ein besonderer Anwendungsbereich der Gebäudeautomation ist in dem effizienten Betrieb der technischen Anlagen in ihrer Wechselwirkung zu sehen. Bei erfolgreicher Automation lassen sich große Einsparpotenziale ohne Einschränkung der Behaglichkeit erzielen.

Der technische Fortschritt im Bereich der Gebäudeautomation ist vergleichsweise groß einzuschätzen. Der Leitfaden ist eine praxistaugliche Hilfestellung für die Bedarfsträger, Planer und Betreiber der öffentlichen Gebäude.

Der Leitfaden zur Gebäudeautomation gliedert sich in 2 Bände und wurde in Kooperation mit der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW Berlin) erarbeitet. Er ist beim Neubau und der grundlegenden Sanierung öffentlicher Gebäude zu beachten.

  • Leitfaden zur Gebäudeautomation

    PDF-Dokument (930.5 kB)

  • Planungsvorgaben

    PDF-Dokument (4.7 MB)

Weitere Informationen

Technisches Monitoring

Die hohen Erwartungen an einen effizienten Betrieb werden von dem immer größer werdenden Anteil der technischen Gebäudeausrüstung (TGA) nach der Inbetriebnahme von neu gebauten oder sanierten (öffentlichen) Gebäuden häufig nicht ohne weiteres erfüllt. Mit dem sogenannten “Technischen Monitoring” wird die TGA systematisch eingeregelt und überwacht.

Im Rahmen eines “Einregulierungsmonitorings” werden in den ersten beiden Betriebsjahren die einzelnen, teilweise aufwändigen, technischen Lösungen auf einander abgestimmt, so dass die erwarteten Effizienzgewinne erzielt werden können. Es erfolgt ein Abgleich von Planungsvorgaben und Nutzungsanforderungen. Hierzu ist meist eine externe Begleitung erforderlich.

In den Folgejahren liefert ein “Langzeitmonitoring” nicht nur für Berichtspflichten, sondern insbesondere für einen wirtschaftlichen Gebäudebetrieb aussagefähige Daten.

Ziel des Leitfadens ist die Darstellung der regulären Implementierung des Technischen Monitorings nach Inbetriebnahme eines Gebäudes bereits in der Phase der Planung inklusive der Finanzierung. Den Fachplanern soll eine praxistaugliche Hilfe zum Wesen und zu den Möglichkeiten des Technischen Monitorings von Gebäuden gegeben werden.

Der Leitfaden zum Technischen Monitoring wurde in Kooperation mit der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW Berlin) erarbeitet. Er ist beim Neubau und der grundlegenden Sanierung öffentlicher Gebäude zu beachten.

  • Leitfaden zum Technischen Monitoring

    PDF-Dokument (966.6 kB)

Elektrische Anlagen

Die Anforderungen an die Starkstromanlagen in öffentlichen Gebäuden sind umfangreicher und komplexer geworden. Für einen hohen Nutzerkomfort und zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele kann die effiziente Ausstattung an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln maßgeblich beitragen. Die Grundlage dazu wird in der Planung und effizienten Auslegung aller Komponenten gelegt.

Für Fachplaner und Architekten wurde vom Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV) die Empfehlung Nr. 159 „Planung und Bau von elektrischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden“ herausgegeben. Mit dem Rundschreiben SenStadtWohn Z MI Nr. 02/2020 wurde diese Empfehlung für das öffentliche Bauen im Land Berlin verbindlich eingeführt. Die darin enthaltenen Hinweise und Regelungen sind beim Neubau und der Sanierung zu beachten und anzuwenden.

  • Rundschreiben SenStadtWohn Z MI Nr. 02/2020

    PDF-Dokument (52.2 kB)

Eine stabile, sichere und wirtschaftliche Stromversorgung ist eine wesentliche Forderung an die Planung, den Bau und die Unterhaltung von elektrischen Anlagen in Gebäuden. Bei der Anlagenauslegung sind zunächst die Objekt- und Leistungswerte für öffentliche Gebäude fundiert zu ermitteln. Ferner werden neuere elektrotechnische Komponenten betrachtet, wie zum Beispiel die Ladeinfrastruktur für Elektromobilität sowie Maßnahmen zum Schutz gegen die Auswirkungen von Fehlerlichtbögen in Endstromkreisen in Niederspannungsanlagen. Hinweise zu den Randbedingungen und zum Aufbau von Photovoltaikanlagen sowie zum Recycling von PV-Modulen werden gegeben. Rechenbeispiele und die beiden Tools zur Ermittlung der elektrischen Anschlussleistung sowie zur Risiko-/Sicherheitsbewertung zum Schutz gegen die Auswirkungen von Fehlerlichtbögen runden die AMEV-Empfehlung ab und unterstreichen deren Praxisbezug.

Die AMEV-Empfehlung “Planung und Bau von elektrischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden” (EltAnlagen 2020) ist unter dem Link zu finden:

Beleuchtung

An die Beleuchtung von Innenräumen mit natürlichem und künstlichem Licht werden verschiedene Anforderungen gestellt. Eine gute Beleuchtung ermöglicht gute Sehbedingungen und erhöht die Aufenthaltsqualität. Bei der Planung ist neben der blendfreien Nutzung des Tageslichtes Wert auf die Auslegung der Beleuchtungsanlagen zu legen. Sie muss auch wirtschaftlichen und ökologischen Anforderungen gerecht werden. Das Konzept der Beleuchtung ist daher im Zusammenwirken von Fachingenieuren und Architekten zu entwickeln.

Durch die rasante Entwicklung der LED-Technik können nun für alle Beleuchtungsarten LED-Leuchten empfohlen werden. Moderne LED-Leuchten erreichen eine hohe Qualität und Energieeffizienz und bieten vielfältige Möglichkeiten zur Planung variabler Beleuchtungsanlagen.

Vom Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV) wurde die Empfehlung Nr. 156 “Beleuchtung 2019 – Hinweise für die Beleuchtung öffentlicher Gebäude” herausgegeben. Mit dem Rundschreiben SenStadtWohn Z MI Nr. 01/2020 wurde diese Empfehlung für das öffentliche Bauen im Land Berlin verbindlich eingeführt. Die darin enthaltenen Hinweise und Regelungen sind beim Neubau und der grundlegenden Sanierung zu beachten und anzuwenden.

  • Rundschreiben SenStadtWohn Z MI Nr. 01/2020

    PDF-Dokument (55.9 kB)

Die AMEV-Empfehlung “Beleuchtung 2019 – Hinweise für die Beleuchtung öffentlicher Gebäude” ist unter dem Link zu finden:

Die Anwendung der LED-Technologie erbringt mit ihrem Stromsparpotenzial bei der Beleuchtung öffentlicher Gebäude eine von rund 100 Maßnahmen des “Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms 2030 (BEK 2030)” im Sinne der “Vorbildwirkung der öffentlichen Hand” zur Erreichung der ambitionierten Klimaschutzziele.

Grundschule am Teutoburger Platz mit Zu- und Abluftöffnungen der dezentralen Lüftungsanlage

Lüftung in Schulen

Die Frage um ein zukunftsfähiges Lüftungskonzept bei der Sanierung von Schulgebäuden stand im Fokus einer Untersuchung, die 2020 abgeschlossen wurde. An bestehenden Schulen wurde in hochbelegten Unterrichtsräumen die Innenraumluft im Realbetrieb gemessen, um die Luftqualität in Schulen mit und ohne Lüftungsanlagen vergleichen zu können. Die Ergebnisse und Erkenntnisse waren vielfältig und liegen in einem Bericht vor.

Den Untersuchungen lag ein ganzheitlicher Anspruch zugrunde, d.h. die rechtlichen Vorgaben sowie hygienische und technische Anforderungen an die Innenraumluftqualität waren im Zusammenhang mit den grundsätzlichen Aspekten der Nachhaltigkeit zu ökologischen, ökonomischen und soziokulturellen Kriterien des Bauens zu betrachten.

Kernstück der Evaluation war die Untersuchung der Raumluftqualität und der Behaglichkeit (Raumtemperatur, Luftfeuchte, Luftgeschwindigkeit) an 7 ausgewählten Schulen. Leitgröße der Untersuchung der Raumluftqualität waren Messungen der CO2-Konzentration in Unterrichtsräumen. Die Ergebnisse zeigen höhere CO2-Konzentrationen in Schulen mit reiner Fensterlüftung. Die höchsten CO2-Konzentrationen wurden an zwei Schulen mit ausschließlicher Fensterlüftung gemessen. Der hygienisch begründete CO2-Leitwert von 1000 ppm im Mittel einer Unterrichtseinheit wurde bei ausschließlicher Fensterlüftung in der Heizperiode nur sehr vereinzelt eingehalten. Selbst regelmäßiges Lüften und eine etwas geringere Raumbelegung führten nicht zur Einhaltung des Leitwertes. Die Untersuchungen zeigten auch an Schulen mit mechanischen Lüftungsanlagen Mängel in der Einstellung und Wartung der RLT-Anlagen auf, die zu erhöhten CO2-Konzentrationen führten.

Bei der grundlegenden Sanierung von Schulen wird neben den baulichen und energetischen Maßnahmen planerisch ein Lüftungskonzept umzusetzen sein, das den raumlufthygienischen Anforderungen entspricht. Danach wird häufig eine mechanische Lüftungsanlage erforderlich werden, was bei den Kosten in der Gesamtschau – Betrachtung der Lebenszykluskosten – zu keinen erhöhten Aufwendungen führt. Die Empfehlungen des Berichts reihen sich auch in die Maßnahmen zur Pandemie-Situation ein, da sie die Gewähr für eine gesunde Raumluft bieten. Dieses fördert nicht zuletzt die Leistungsfähigkeit beim Lernen. Die Erkenntnisse und Empfehlungen der Evaluation werden von den Baudienststellen bei der Schulsanierung umzusetzen sein.

Der Bericht „Evaluation von Bestandsschulen mit und ohne mechanische Lüftungsanlagen“ wurde dem Senat zur Kenntnis vorgelegt und beschlossen.

  • Bericht "Evaluation von Bestandsschulen mit und ohne mechanische Lüftungsanlagen"

    PDF-Dokument (901.1 kB)

  • Anhänge zum Bericht

    7Z-Dokument

  • Leitfaden zur Raumluftkonditionierung in Schulen bei Neubau und Sanierung unter Beachtung ökonomischer, ökologischer und soziokultureller Aspekte

    PDF-Dokument (2.0 MB)

  • Merkblatt Simulation der CO2-Konzentration in der Raumluft von Schulbauprojekten

    PDF-Dokument (288.4 kB)