VOB-Stelle

Die VOB-Stelle hat als unabhängige Stelle die Aufgabe, durch Beratung, Nachprüfung und Schlichtung die Umsetzung und Überwachung des Vergabe- und Vertragsrechts unterhalb des EG-Schwellenwertes für Bauleistungen (§ 2 Vergabeverordnung) für die Berliner öffentlichen Auftraggeber und die an deren Vergabeverfahren beteiligten Firmen zu gewährleisten.

Sie ist keine vorgesetzte Stelle nach § 18 Nr. 2 Abs. 1 VOB/B. Aus diesem Grund ist sie den Berliner Baudienststellen gegenüber auch nicht weisungsbefugt. Die Baudienststellen sind jedoch gehalten, den Empfehlungen der VOB-Stelle zu folgen.

Nachprüfstelle

Die VOB-Stelle ist die Nachprüfstelle gemäß § 21 VOB/A für alle Vergabeverfahren von öffentlichen Auftraggebern unterhalb des EG-Schwellenwert. Sie wird als solche in den Vergabeunterlagen wie folgt angegeben:

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
VOB-Stelle – V M 3
Fehrbelliner Platz 2
10707 Berlin

Sie überprüft als unabhängige Stelle die Ausschreibungsverfahren auf behauptete Vergabeverstöße. Dazu können sich die am Verfahren beteiligten Bieter an die VOB-Stelle wenden. Diese wird dann umgehend tätig, so der Auftrag noch nicht erteilt ist, ohne jedoch das Vergabeverfahren zwangsweise anhalten zu können.

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Schlichtung

Die VOB-Stelle schlichtet bis zu 150 Streitfälle jährlich, die sich in der Regel infolge von Nachträgen und Behinderungen während und nach Beendigung einer Baumaßnahme aus dem Bauvertrag mit einem öffentlichen Auftraggeber heraus ergeben haben. Dazu werden alle Beteiligten angehört. Ist eine Einigung der Beteiligten möglich, wird in der Regel eine Stellungnahme als Grundlage für das weitere Vorgehen in der Sache gefertigt. Die Baudienststellen sind gehalten, die Hinweise und Empfehlungen der VOB-Stelle aus diesem Schlichtungstermin zu beachten.

Bei der Unmöglichkeit einer Einigung verbleibt den Beteiligten die Möglichkeit einer juristischen Auseinandersetzung.

Die VOB-Stelle ist nicht die vorgesetzte Stelle im Sinne des § 18 VOB/B und entscheidet unabhängig.

Beratung

Die VOB-Stelle ist eine unabhängige Stelle, die öffentliche Auftraggeber oder Zuwendungsempfänger bei Unklarheiten in Fragen der Ausschreibung nach VOB/A, der Vertragsgestaltung und Abrechnung von Bauleistungen nach VOB/B berät, ohne die Entscheidung der Fragesteller mitzutragen. Die Anfragen können gern telefonisch oder persönlich gestellt werden.