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Bebauungsplanverfahren der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und WohnenFrühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungenAktuellFrühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit:
In der 1. Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung werden die Bürgerinnen und Bürger möglichst frühzeitig über die Planungsabsichten informiert. Gegenstand der Information sind die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, mögliche Planalternativen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Plangebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung. Hierzu werden die Pläne öffentlich ausgestellt. Die Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, mit Vertretern der Verwaltung oder deren Beauftragter die Planungsabsichten zu diskutieren. Formen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sind Bürgerversammlungen und/oder Ausstellungen. Wann und wo die Planungen ausgestellt und die öffentlichen Informationen und Diskussionen stattfinden werden, wird in der Tagespresse bekannt gemacht. Außerdem erhalten Sie entsprechende Informationen im Internet. Lesen Sie mehr. |