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Bebauungsplanverfahren der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und WohnenArchiv: Bebauungsplan 12-62a (Schumacher Quartier)Hinweis:Archivierte Version - Beteiligung ist nicht mehr möglich!Die hier vorliegenden Daten entsprechen dem Stand des Verfahrens während der Öffentlichen Auslegung vom 20.06.2022 bis einschließlich 31.08.2022. Das Bebauungsplanverfahren befindet sich im Entscheidungsprozess. mehr Verlängerung der Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 2 BaugesetzbuchBebauungsplan 12-62a im Bezirk Reinickendorf, Ortsteil TegelWas wird ausgelegt?Ziel des Bebauungsplanes 12-62a ist die Schaffung von Planungsrecht für Wohnungsbauvorhaben im ersten Bauabschnitt des geplanten Wohngebietes „Schumacher Quartier“ auf den östlichen Teilflächen des ehemaligen Flughafengeländes Tegel.Was beinhaltet der Plan?Im Bebauungsplan für den ersten Bauabschnitt sollen neun allgemeine Wohngebiete gesichert werden, welche durch ein sonstiges Sondergebiet ergänzt werden. Das sonstige Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „MobilityHub und Einzelhandel“ soll vorrangig eine Großgarage sowie einen großflächigen Einzelhandel aufnehmen. Zulässig sollen vorwiegend vier- bis sechsgeschossige Gebäude und zwei Hochhäuser sein. Eine öffentliche Parkanlage, welche der Naherholung aller Bewohner des geplanten Schumacher Quartiers dient, soll darüber hinaus gesichert werden.Die innere Erschließung des neuen Quartiers erfolgt über eine Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung mit Vorrang für Fußgänger und Radfahrer. Kfz-Verkehr ist nur für bestimmte Nutzergruppen, wie z.B. mobilitätseingeschränkte Menschen, zulässig. Der Kurt-Schumacher-Damm sowie eine direkte, parallele Anbindungsstraße zwischen Kurt-Schumacher-Damm und dem geplanten Wohnquartier sollen als Straßenverkehrsflächen gesichert werden. Wie kann man sich beteiligen?Vom 20.06.2022 bis einschließlich 31.08.2022 können Sie die Entwürfe der Bebauungspläne einsehen und eine Stellungnahme abgeben, die mit den anderen öffentlichen und privaten Belangen abgewogen wird. Bitte achten Sie unbedingt darauf, die Frist einzuhalten, da Ihre Stellungnahme sonst unberücksichtigt bleiben kann.Wo wird der Bebauungsplan ausgelegt?Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen,Dienstgebäude Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin, Raum 0105, EG Die geltenden Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 sind zu beachten. Sie können die Unterlagen auch hier im Internet einsehen und sich hier online äußern. Fragen zum Verfahren oder zu den Inhalten des Bebauungsplanentwurfs 12-62a können telefonisch unter: 030 90139-3791 oder per E-Mail an: 12-62a@senstadt.berlin.de gestellt werden. Wann wird der Plan ausgelegt?Vom 20.06.2022 bis einschließlich 31.08.2022Montag bis Mittwoch von 09:00 bis 17:00 Uhr, Donnerstag von 09:00 bis 18:00 Uhr und Freitag von 9:00 bis 15:30 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten. Hinweise zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 Baugesetzbuch in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Berliner Datenschutzgesetz. Geben Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben ab, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Information über die Datenverarbeitung im Bereich des Bebauungsplanverfahrens“, die mit ausliegt.Materialien![]() Online-BeteiligungDatenschutzerklärung mehr Was geschieht mit Ihren Anregungen? mehr ![]() Planentwurf; scheuvens + wachten plus planungsgesellschaft mbh, WGF Nürnberg Landschaftsarchitekten ![]()
Planausschnitt mit Geltungsbereich B-Plan 12-62a
Quelle: Geoportal Berlin Kontakt
Senatsverwaltung
für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen II B 23 Städtebau und Projekte Frau Franßen E-Mail: 12-62a@senstadt.berlin.de Telefon: (030) 90139-3791 |