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PlanungBerliner Leitfaden Vorhabenbezogener Bebauungsplan![]() Geoportal Berlin / Digitale farbige Orthophotos 2021 (DOP20RGBI) mit Abgrenzung Geltungsbereich vorhabenbezogener Bebauungsplan 1-64a VE
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan nach § 12 BauGB ist ein Instrument der verbindlichen Bauleitplanung zur Schaffung von maßgeschneidertem Baurecht. Ziel ist die Umsetzung eines konkreten Projektes auf Initiative eines in der Regel privaten Investors und in Kooperation mit diesem. Die Beauftragung von Planungsleistungen durch den Vorhabenträger entlastet die Verwaltung und beschleunigt das Verfahren. Vorhabenträger und beauftragte Planungsbüros können aktiv zu einem zügigen Planverfahren beitragen.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan hat sich in Berlin zu einem etablierten und bewährten Planungsinstrument entwickelt, in den letzten Jahren vor allem im Hinblick auf die Deckung des dringenden Wohnraumbedarfs. Aber auch für andere Vorhaben in den Bereichen Einzelhandel oder Gewerbe ist der vorhabenbezogene Bebauungsplan ein wesentliches Instrument zur zügigen Planung und Realisierung eines konkreten Vorhabens im Einklang mit den städtebaulichen Zielvorstellungen Berlins. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ist gekennzeichnet durch eine große Gestaltungsfreiheit aufgrund der fehlenden Bindung an den Festsetzungskatalog des BauGB, die BauNVO und die PlanZV. Gleichzeitig sind die Anforderungen an das Verfahren sowie das Kernstück der Planung – die bauleitplanerische Abwägung – dieselben wie beim Angebotsbebauungsplan. Das Land Berlin als plangebende Stelle entscheidet über den Antrag des Vorhabenträgers und bleibt stets „Herrin des Verfahrens“. Dieser Leitfaden richtet sich insbesondere an die Planenden, welche die verbindliche Bauleitplanung im Land Berlin durchführen und begleiten, sowie an Investoren, um die wesentlichen Anforderungen und Besonderheiten des vorhabenbezogenen Bebauungsplans zu verdeutlichen und die Anwendung in der Praxis zu unterstützen. Weiterhin informiert er die Öffentlichkeit über das Instrument. Die Anforderungen der jüngeren Rechtsprechung im Hinblick auf den Konkretisierungsgrad im Vorhaben- und Erschließungsplan, das Verhältnis von vorhabenbezogenem Bebauungsplan zu Vorhaben- und Erschließungsplan sowie Planidentität sind wesentliche Themen, die in diesem Leitfaden behandelt werden. Dabei sind sowohl Erfahrungen und Problemstellungen aus der Anwendung in den Berliner Bezirken und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen als auch die aktuelle Rechtsprechung berücksichtigt. DownloadKontakt
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Abteilung I – Stadtplanung Fehrbelliner Platz 4 10707 Berlin Sigrid Nett Tel.: 90139-3961 Fax: 90139-3991 E-Mail: sigrid.nett@senstadt.berlin.de |