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Flächennutzungsplanung BerlinFlächennutzungsplan - Textliche Darstellung
Der vom Abgeordnetenhaus beschlossene Flächennutzungsplan besteht aus der zeichnerischen Darstellung (Planzeichnung) und der textlichen Darstellung.
1.Regionalplanerische Festlegungen: Folgende Darstellungen des Flächennutzungsplans sind als regionalplanerische Festlegungen gekennzeichnet. Diese ersetzen eine gesonderte Regionalplanung. Als Ziele der Raumordnung gekennzeichnete Festlegungen sind durch öffentliche Stellen und Personen des Privatrechts im Sinne des § 4 Abs. 3 Raumordnungsgesetz zu beachten.
Die Netzstruktur und die Flächen der unter 1.2 bis 1.4 aufgeführten Verkehrsanlagen sind zu erhalten und auszubauen. 2.Immissionsschutzregelung: Soweit gewerbliche Bauflächen, Ver- und Entsorgungsanlagen mit gewerblichem Charakter oder stark emittierende Verkehrsstraßen direkt an schutzbedürftige Flächen grenzen, sind in Bebauungsplänen die Bauflächen des Flächennutzungsplans in Gewerbe- und Industriegebiete oder die Baugebiete in sich nach Störungsgrad zu gliedern und/oder soweit erforderlich bauliche und sonstige technische Vorkehrungen zum Immissionsschutz festzusetzen. Bei gleicher Schutzwirkung sollen Immissionsschutzanlagen baulicher Art Vorrang vor flächenintensiven Abstandsregelungen haben. Schutzbedürftige Flächen sind:
3.Ermöglichung von Zugänglichkeit: Zur Sicherung der im Flächennutzungsplan dargestellten Vernetzung von Grünflächen sollen Bebauungspläne innerhalb von Flächen für Sportanlagen und Dauerkleingärten öffentlich zu nutzende Durchwegungen festsetzen. Bei der Festsetzung von Sondergebieten für den Wassersport in Bebauungsplänen sind die Belange der Allgemeinheit besonders zu gewichten: insbesondere sollen Gewässerufer öffentlich zugänglich gemacht werden.Gewässer sollen generell langfristig öffentlich zugänglich gemacht werden. 4.Förderung von Doppelnutzungen: Zum sparsamen Umgang mit der Fläche sind auf Standorten für öffentliche Einrichtungen Doppelnutzungen anzustreben. Sportanlagen dienen unabhängig davon, ob sie auf Flächen des Gemeinbedarfs oder auf Grünflächen liegen, der schulischen und außerschulischen Nutzung. |