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Rangierbahnhof PankowGrundsatzvereinbarung zur Nachnutzung des Rangierbahnhofs Pankow
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, die Abteilung Stadtentwicklung des Bezirksamtes Pankow von Berlin und die Krieger Handel SE haben eine Grundsatzvereinbarung zur Nachnutzung des Rangierbahnhofs Pankow abgeschlossen.
In der Vorbemerkung haben die Vertragsparteien ihre Zielsetzungen wie folgt vereinbart: „Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass die zentral im Bezirk Pankow und in peripherer Lage der „Berliner Mitte“ gelegene Liegenschaft stadtplanerisch zu entwickeln ist. Hierbei wird die Notwendigkeit und Chance zugleich gesehen, an diesem Ort „Stadt“ nachhaltig fortzuentwickeln, die Barriere Bahn zu überwinden und die Stadt räumlich, funktional und sozial zusammenwachsen zu lassen. Es soll ein neues, vitales und lebendiges Wohnquartier mit Gemeinbedarfseinrichtungen entstehen sowie das Hauptzentrum Pankow (Berliner Str./Breite Str.) weiterentwickelt werden.
Wesentliche Eckpunkte der GrundsatzvereinbarungDie stadtplanerischen Zielsetzungen und Nutzungsvorstellungen werden zwischen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz sowie der Abteilung Stadtentwicklung des Bezirksamtes Pankow und der Eigentümerin abgestimmt und sollen unterschiedliche wirtschaftliche, kulturelle und soziale Interessen berücksichtigen.“
(Quelle: www.pankower-tor.de / Krieger Grundstücks GmbH) |