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Archiv: Hauptstadt Berlin - Dokumentation der ArbeitsphasenEntwicklungsbedingte Bodenwertsteigerungen
Mit dem Planungsrecht, das die quantitative und qualitative Ausnutzung der Baugrundstücke ermöglicht, und den öffentlichen Investitionen werden Bodenwertsteigerungen ausgelöst, die nicht auf die allgemeine Marktentwicklung, sondern auf die gestiegene Attraktivität der Grundstücke zurückzuführen sind. Der Neubau von Straßen, die Anlage von Grünflächen und der Bau von Kindertagesstätten und Schulen beeinflusst die Grundstückspreise im Entwicklungsbereich positiv. Diese Bodenwertsteigerungen werden als Ausgleichsbeträge von den Grundstückseigentümern eingefordert und zur Finanzierung der Entwicklungsmaßnahme eingesetzt. Der Ausgleichsbetrag ist der Differenzbetrag zwischen dem Anfangswert, der ohne die konzentrierte öffentliche Einflussnahme auf die Entwicklung eines Gebietes besteht, und dem Endwert, dem Wert nach Erreichen der Ziele der Entwicklungsmaßnahme. Er wird für jedes Grundstück im Entwicklungsbereich erhoben.
Ein Beispiel: Ein Gelände war zum Qualitätsstichtag als Grünfläche angelegt und wurde mit dem Grünanlagengesetz von 1997 öffentlich-rechtlich gewidmet. Für die Grünanlage wurde ein Bebauungsplan aufgestellt, der für einen Teilbereich eine Wohnbebauung vorsah. Umfangreiche Investitionen in die Gebietserschließung wurden vorgenommen. Der Anfangswert einer Grünfläche ist ökonomisch betrachtet gering. Durch die Gebietserschließung und die reale Bebauungsmöglichkeit ist der Endwert hoch. Entsprechend hoch fällt der Ausgleichsbetrag aus. Er fließt in das Budget der Entwicklungsmaßnahme. Diese Einnahmen wurden auf 250 Mio. Euro prognostiziert und haben bis Ende 2010 bereits ein Volumen von rund 135 Mio. Euro erreicht. Sie verringern die eingesetzten Haushaltsmittel von Bund und Land entsprechend der festgelegten Anteile. Zum Ende der Entwicklungsmaßnahme werden Überschüsse zwischen Bund und Land im selben Verhältnis wie die erbrachten Finanzbeiträge geteilt. Unter dem Gesichtspunkt des sparsamen und schonenden Einsatzes von Haushaltsmitteln ist es das Bestreben der Senatsverwaltung und der DSK, die zweckgebundenen Einnahmen weitgehend den Ausgabennotwendigkeiten anzupassen. So wird bereits im laufenden Verfahren versucht, Ausgleichsbeträge zu erheben bzw. einzuwerben, um dadurch die Ausgaben für die Entwicklungsmaßnahme und den Zuschuss aus dem Haushalt des Landes zu verringern. ![]() 1997 - Richtfest Neubau Jägerstraße 32,
Bautätigkeiten erzeugen Einnahmen Foto: DSK, Arno Pluschke |