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Archiv: Hauptstadt Berlin - Dokumentation der ArbeitsphasenDer finanzielle Rahmen – Kosten und Einnahmen![]() 2007 - Bodenrichtwerteatlas, Kartenausschnitt Außergewöhnliche Planungs- und Bauvorhaben stellen auch finanzplanerisch eine Herausforderung dar. Eine sorgfältige Einschätzung des Finanzierungsvolumens erfolgte 1992/93 im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen. Ihr Ziel war nicht nur die rechtliche Festsetzung des Entwicklungsbereiches, sondern auch die Ermittlung der für den Umzug erforderlichen Maßnahmen. Bei der Bestimmung des Finanzierungsvolumens war zu beachten, dass die Mittel einer Entwicklungsmaßnahme nur für Planungsarbeiten, den Grunderwerb, den Bau von Erschließungsanlagen, Ordnungsmaßnahmen und Einrichtungen des Gemeinbedarfs eingesetzt werden können. Baumaßnahmen Dritter, beispielsweise des Bundes oder privater Bauherren, sind nicht förderfähig. Das FinanzierungsvolumenErste Kostenberechnungen ergaben einen Finanzmittelbedarf von 1,32 Mrd. DM. Die Summe verteilte sich auf die folgenden Einzelposten: Vorbereitung: 50 Mio. DM - Grunderwerb: 210 Mio. DM - Ordnungsmaßnahmen: 110 Mio. DM - Erschließungsanlagen: 440 Mio. DM - Gemeinbedarf: 390 Mio. DM - sonstige Baumaßnahmen: 120 Mio. DM. Das Gesamtbudget der Entwicklungsmaßnahme wurde schließlich auf 1,134 Mrd. DM (umgerechnet rund 580 Mio. Euro) festgelegt - im Jahr 1999 dann bei diesem Betrag "gedeckelt", wie die Finanzexperten das nennen.Den Gesamtkosten von 580 Mio. Euro stehen geschätzte Einnahmen von rund 250 Mio. Euro gegenüber, die sich insbesondere aus einer Abschöpfung der entwicklungsbedingten Bodenwertsteigerung ergeben. Im Mai 1994 schlossen Bund und Berlin eine Verwaltungsvereinbarung über die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme, die vor allem die Finanzierung regelt: Der Bund trägt 64 Prozent und Berlin 36 Prozent der Kosten. Für die Entwicklungsmaßnahme ist das Land Berlin rechtlich verantwortlich. Der Bund ist Fördermittelgeber - wie in herkömmlichen Sanierungsgebieten auch. Daher muss Berlin jährlich die zu erwartenden Kosten abzüglich der Einnahmen in den Haushalt einstellen. Sie werden dann vom Bund im genannten Umfang refinanziert. Damit ist die Finanzierung der Entwicklungsmaßnahme gesichert. EinnahmenDie Finanzierung ruht damit auf drei Säulen: den Haushaltsmitteln des Landes Berlin, den Fördermitteln des Bundes und den Einnahmen aus der entwicklungsbedingten Bodenwertsteigerung. Um eine spekulative Erhöhung der Grundstückspreise zu begrenzen, wurden die Grundstücksqualitäten aller Liegenschaften im Entwicklungsbereich "angehalten". Stichtag war der 1. November 1991 als Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung der vorbereitenden Untersuchungen. Mit diesem Qualitätsstichtag wird eine zu diesem Zeitpunkt vorhandene Bodennutzung für alle weiteren Bodenwertermittlungen relevant. Bodenwertsteigerungen, die der allgemeinen konjunkturellen Entwicklung entsprechen – diese waren lange Zeit negativ – werden allerdings berücksichtigt.Die Bodenwertentwicklung wird kontrolliert, indem jedes Grundstücksgeschäft und jede Investition durch die Kommune – hier das Land Berlin – genehmigt werden muss. |