Archiv: Hauptstadt Berlin - Dokumentation der Arbeitsphasen
Der Hauptstadtvertrag
Hauptstadtvertrag - Enge und vertrauensvolle
Zusammenarbeit
Am 3. Juni 1992 konkretisierte die damalige Bundesregierung den Hauptstadtbeschluss. Sie benannte die Regierungsfunktionen, die vom Rhein an die Spree wechseln sollten. Wenig später, am 25. August 1992, wurde der "Hauptstadtvertrag" zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Berlin geschlossen. In ihm verpflichteten sich die Vertragsparteien zu enger und vertrauensvoller Zusammenarbeit, "um die Funktionsfähigkeit der Hauptstadt Berlin als Sitz des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung sicherzustellen". Die "wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und ökologischen Belange Berlins" sollen dabei angemessen berücksichtigt werden.
Laut "Vertrag über die Zusammenarbeit der Bundesregierung und des Senats von Berlin" vom 25. August 1992 erstreckte sich die Arbeit auf
- die geordnete städtebauliche und siedlungsstrukturelle Entwicklung der Gebiete mit Hauptstadtfunktionen und die Einbindung hauptstadtbedingter Einrichtungen einschließlich der dafür erforderlichen Infrastruktur,
- die angemessene Unterbringung der Verfassungsorgane,
- die Wohnungsversorgung der Mitglieder der Verfassungsorgane und der Bediensteten des Bundes,
- die Unterstützung ausländischer Missionen … sowie sonstiger hauptstadtbezogener Institutionen bei der Beschaffung der für ihre Unterbringung geeigneten Liegenschaften und bei der Wohnungsversorgung ihrer Beschäftigen,
- den Bau und Umbau sowie die Instandhaltung der erforderlichen Verkehrs- und sonstigen technischen Infrastruktur,
- die hauptstadtbedingten Kultur- und Bildungseinrichtungen, an denen die Bundesrepublik Deutschland ein besonderes Interesse hat sowie
- die wechselseitige Bereitstellung von Liegenschaften.
Und weiter heißt es in dem Vertrag, dass die Vertragsparteien einen Gemeinsamen Ausschuss bilden, der die Zusammenarbeit bei der Herstellung der Funktionsfähigkeit der Hauptstadt Berlin als Sitz des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung sichern soll.
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