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Archiv: Hauptstadt Berlin - Dokumentation der ArbeitsphasenVom Einigungsvertrag zum Hauptstadtbeschluss - der politische Wille![]() Unterzeichnung des Haupstadtvertrages durch: Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl (vorn mitte), Ministerpräsident Dr. Manfred Stolpe (vorn links), und den Regierenden Bürgermeister von Berlin, Eberhard Diepgen (vorn rechts) im Berliner Rathaus, Bez. Mitte;
Foto: Landesarchiv Berlin / Edmund Kasperski Im Einigungsvertrag über den Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes heißt es: "Hauptstadt Deutschlands ist Berlin. Die Frage des Sitzes von Parlament und Regierung wird nach der Herstellung der Einheit Deutschlands entschieden." Mit der Unterzeichnung des Vertrages besaß Berlin lediglich den Rang einer symbolischen Hauptstadt. Die Kompromissformel wurde vor dem Hintergrund gewählt, dass über die zukünftige Hauptstadt zu diesem Zeitpunkt politisch keine Einigkeit zu erzielen war. Die Herstellung der deutschen Einheit sollte nicht an der Hauptstadtfrage scheitern. Die Bedenken gegenüber Berlin als Hauptstadt und Regierungssitz waren, insbesondere auf dem Gebiet der Altbundesrepublik, lange Zeit groß. Wie knapp die Mehrheit der Berlin-Befürworter war, zeigte sich am 20. Juni 1991, als im Deutschen Bundestag über den Antrag zur Vollendung der deutschen Einheit abgestimmt wurde. Der Antrag wurde nach kontroverser Debatte mit 338 zu 320 Stimmen angenommen. Damit war Berlin als Sitz des Deutschen Bundestages festgelegt. An die Bundesregierung ging der Auftrag, "geeignete Maßnahmen" zu treffen, "um ihrer Verantwortung gegenüber dem Parlament in Berlin nachzukommen" und den "Kernbereich der Regierungsfunktionen in Berlin" anzusiedeln. Vorgesehen war eine "faire Arbeitsteilung" zwischen Berlin und Bonn, wie sie später im Berlin/Bonn-Gesetz vom 26. April 1994 definiert wurde. |