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Archiv: Hauptstadt Berlin - Dokumentation der ArbeitsphasenQualität durch Wettbewerbe - Gestaltung des Parlaments- und Regierungsviertels![]() 1993 - Internationaler Städtebaulicher Ideenwettbewerb Spreebogen (Sitzung des Preisgerichts am 18. Februar 1993 im ehemaligen Staatsratsgebäude am Schloßplatz); Foto: Landesarchiv Berlin/Platow, Thomas
Zur gestalterischen Entwicklung des Parlaments- und Regierungsviertels wurde in großem Umfang das Instrument des Wettbewerbes eingesetzt. Die Mehrzahl der städtebaulichen, architektonischen und freiraumplanerischen Entscheidungen sind über Wettbewerbe vorbereitet worden. Wettbewerbe öffnen den planerischen Prozess für kreative Köpfe und erschließen ein großes Ideenpotenzial. Zudem erreicht man über die planerische Diskussion und die Präsentation der eingereichten Arbeiten eine größere Öffentlichkeit. Städtebauliche und architektonische Wettbewerbe wurden nach dem Ersten Weltkrieg zur Lösung öffentlicher Bauvorhaben eingeführt. Diese wichtige Neuerung hatte die organisierte Architektenschaft durchgesetzt, um die obrigkeitsstaatliche Vergabe von Bauaufgaben wenigstens teilweise zu ersetzen und so den Zugang zu öffentlichen Bauaufträgen zu erhalten. Wettbewerb und DemokratieWettbewerbe allein sind kein Garant demokratischer Planung. Auch im Nationalsozialismus gab es Wettbewerbe, der erste große fand 1937 als Hochschulwettbewerb für die Ost-West-Achse der Reichshauptstadt statt. Nicht der Wettbewerb, sondern die politischen und planerischen Rahmenbedingungen bestimmen, ob demokratisch oder obrigkeitsstaatlich gebaut wird. Grundprinzip der nationalsozialistischen Bauplanung für Berlin war die Einsetzung des "Generalbauinspektors für die Reichshauptstadt Berlin" als staatliche Planungsbehörde, die Hitler direkt unterstellt war. Eine wesentliche Voraussetzung für den demokratischen Planungsprozess der Hauptstadt Berlin nach 1991 besteht darin, dass keine übergeordnete staatliche Planungsbehörde eingerichtet wurde und die Entscheidungskompetenz bei den kommunalen Institutionen verblieb. Die Verteilung der Planungskompetenzen auf Bund, Länder und Gemeinden, wie sie in der Bundesrepublik über die Zuordnung der entsprechenden Zuständigkeiten und Planungsebenen geregelt ist, wurde bewusst beibehalten. |