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Archiv: Hauptstadt Berlin - Entwicklungsmaßnahme 1993 bis 2013![]() 20 Jahre Entwicklungsmaßnahme
Zur Umsetzung dieser Verträge und Gesetze und zur Entwicklung der Parlaments- und Regierungsbereiche in Berlin wurde eine von Bund und Land Berlin gemeinsam getragene Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme vereinbart und am 17.06.1993 unter dem Titel "Entwicklungsmaßnahme Hauptstadt Berlin – Parlaments- und Regierungsviertel" als Verordnung des Berliner Senats förmlich festgelegt.
Die Institutionen und Einrichtungen des Bundes sollten in den zwei Entwicklungsbereichen Spreebogen mit Humboldthafen und Moabiter Werder sowie weiter östlich auf der Spreeinsel und dem Friedrichswerder angesiedelt und verteilt werden – als eine Art urbaner Katalysator. Nach intensiven Diskussionen zwischen dem Bund und dem Land Berlin haben sich fünf wesentliche Ziele herauskristallisiert:
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