Erläuterungen zur Legende:
Der Maßnahmenplan als zentraler Bestandteil des StEP Gewerbe enthält als Kernaussagen die Prioritäten der Inanspruchnahme von neuen Gewerbeflächen, Profilierungen (nach Wirtschafts- und Tätigkeitsmerkmalen) von Stadträumen, Standorten und Flächen sowie flankierende und unterstützende Maßnahmen für deren Inwertsetzung (insbesondere also Handlungserfordernisse hinsichtlich Planungsrecht und Erschließung).
aufzaehlung Die gewerblichen Bauflächen des FNP sind Gewerbestandorten zugeordnet, wobei größere, in räumlichem Zusammenhang stehende Flächen gegenüber kleineren Einzelstandorten dadurch hervorgehoben sind, dass sie mit einer eigenen Standortbezeichnung versehen sind. Darüber hinaus sind weitere gewerblich geprägte Flächen des FNP nachrichtlich enthalten (Ver- und Entsorgungsflächen sowie Sonderbauflächen mit gewerblichem Charakter).
aufzaehlung Die symbolhafte Darstellung des Anteils Innerer Reserven gibt Hinweise auf Flächen- und Verdichtungspotenziale innerhalb der Gewerbestandorte.
aufzaehlung Die Wachstumsreservestandorte sind in drei Prioritätsstufen (Stufen der Inanspruchnahme) dargestellt.

(Als Wachstumsreserve wird das über den Bestand gewerblicher Bauflächen hinausgehende Potenzial neuer Gewerbeflächen bezeichnet. Es handelt sich hierbei um meist größere, zusammenhängende Arrondierungs- oder Stadterweiterungsflächen, die stufenweise entwickelt werden sollen.)

aufzaehlung Flächen, die aktuell einem laufenden Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans (FNP) unterliegen, sind gesondert gekennzeichnet.
aufzaehlung Der Plan gibt Empfehlungen für die Einleitung von FNP-Änderungsverfahren mit der Zielsetzung der Darstellung von gewerblichen Bauflächen.
aufzaehlung Gewerbliche Streulagen (wegen der Darstellungssystematik des FNP Berlin - Flächen < 3 ha - keine gewerblichen Bauflächen), die auf Grund ihrer teilräumlichen Versorgungsfunktion, wegen der gewünschten städtischen Durchmischung mit nicht störenden gewerblichen Nutzungen oder mit Blick auf ein hohes Arbeitsplatzpotenzial längerfristig erhalten und planungsrechtlich gesichert werden sollen, sind symbolisch kenntlich gemacht.
aufzaehlung Der Plan enthält die Gebietskulisse des Entwicklungskonzepts für den produktionsgeprägten Bereich als Hinweis darauf, dass diese Bereiche grundsätzlich nur produktionsgeprägten Nutzungen vorbehalten bleiben sollen.
aufzaehlung Die Flächenprofilierungen stellen einen dem jeweiligen Standort eine dem Standort angemessene und aus stadtplanerischer wie wirtschaftsstruktureller Sicht gewünschte Entwicklungsrichtung dar. Jedem Standort ist mindestens eine Flächenprofilierung zugeordnet.
aufzaehlung Schwerpunkte mit Einrichtungen der Forschung und Entwicklung sind besonders hervorgehoben.
aufzaehlung Die wirtschaftlichen Standortprofile sind von den Stadtraumprofilen (Vignette: Profilierung der Stadträume) des stadträumlichen Konzepts der gewerblichen Entwicklung abgeleitet. Sie machen zum einen die räumliche Verteilung von Wirtschaftsbereichen im Stadtgebiet deutlich und sollen zum anderen die Bildung von Clustern unterstützen.
aufzaehlung Neben planungsrechtlichen Erfordernissen zur Einleitung oder Festsetzung von Bebauungsplänen für die Gewerbeflächenbereitstellung sind die Bereiche gekennzeichnet, in denen aus gesamtstädtischer Sicht herausragender Handlungsbedarf zum Ausschluss nicht produktionsgeprägter Nutzungen (hier insbesondere großflächige Einzelhandels- und kommerzielle Freizeiteinrichtungen) besteht.
aufzaehlung Wesentliche, für die Umsetzung der Profilierungsvorschläge erforderliche infrastrukturelle Vorleistungen - etwa die Verbesserung der äußeren Erschließung -, werden ebenso dargestellt wie mögliche Konfliktbereiche, bei denen Maßnahmen zum Schutz gegen Emissionen ergriffen werden müssen.
aufzaehlung Infrastruktureinrichtungen sind wichtig für Standortentscheidungen von Unternehmen und können zudem Impulse für die Standortentwicklung selbst geben. Neben dem Hauptverkehrsstraßennetz, wichtigen Bahntrassen, Industrieanschlussbahnen und Wasserstraßen sind deshalb auch bestehende oder in Bau befindliche Gründer-, Technologie- und Innovationszentren sowie vorhandene oder geplante Güterverkehrssubzentren (GVS) dargestellt.