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Archiv: Stadtentwicklungsplan Gewerbe 1999Ziele und Leitlinien zur Gewerbeflächenentwicklung in BerlinModernisierung des Wirtschaftsstandortes BerlinUm die Wettbewerbsposition der Wirtschaftsregion Berlin im „Ranking" der europäischen Metropolregionen zu stärken, ist Berlin - anknüpfend an sein endogenes Potenzial - schrittweise zu einer „Stadt des Wissens und der Wissensproduktion" zu entwickeln. Dabei gilt es, insbesondere die Innovationsfähigkeit der Berliner Wirtschaft zu verbessern. Eine Schlüsselrolle bei der Modernisierung des Wirtschaftsstandortes Berlin kommt weiterhin dem Produzierenden Sektor zu, da eine leistungsfähige industrielle Basis eine entscheidende Voraussetzung der Weiterentwicklung Berlins zu einer Dienstleistungsmetropole ist.Flächenvorsorge und Prioritäten der Inanspruchnahme der WachstumsreserveDie Stärkung der Berliner Wirtschaftskraft ist durch eine auch langfristig ausreichende Flächenvorsorge zu gewährleisten. Mit einem aktivierungsfähigen Potenzial von bis zu ca. 500 ha Innerer Reserve sowie ca. 500 ha Wachstumsreserve entspricht die Flächenkulisse des StEP Gewerbe dem prognostizierten Bedarf.Die Flächenvorsorge bezieht sich nicht nur auf das mengenmäßige Angebot, sondern auch auf eine ausgewogene räumliche Verteilung in der Stadt, das Angebot differenzierter Flächengrößen und qualitative Standorteigenschaften wie Erreichbarkeit, Erschließung, räumliche Lage. Der Gewerbebestand auf gewerblichen Bauflächen soll grundsätzlich erhalten bleiben. Die Wiederverwendung und bessere Ausnutzung dieser gewachsenen Standortbereiche hat Vorrang vor der Inanspruchnahme von Wachstumsreserven. Die Inanspruchnahme der Wachstumsreserven soll zeit- und bedarfsgerecht entsprechend den Stufen der Inanspruchnahme erfolgen. Eine von dieser Stufenplanung abweichende vorzeitige Inanspruchname von Flächen bedarf des Einvernehmens der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung mit der Senatsverwaltung für Wirtschaft und Technologie. FlächensicherungAuch der Aufbau moderner Dienstleistungsstrukturen auf dem Weg zu einer Dienstleistungsmetropole setzt eine tragfähige produktionsgeprägte "materielle" Basis voraus. Umfang und räumliche Verteilung der gewerblichen Bauflächen sollen deshalb grundsätzlich erhalten und zur Sicherung der industriellen Basis Berlins dem produzierenden Gewerbe vorbehalten bleiben.Mit der Weiterentwicklung des Industrieflächensicherungskonzeptes sollen wirtschaftlich unerwünschte Nutzungen abgewehrt und der langfristigen technologischen und wirtschaftlichen Stärkung und Qualifizierung von Standorten eine konzeptionelle Grundlage gegeben werden. Standortprofilierung und FlächenqualifizierungZu diesem Thema hier klicken ...Inwertsetzung (Erschließung und Bebauungsplanung)Zur Inwertsetzung der Flächenprofilierung sind die planungsrechtlichen und infrastrukturellen Voraussetzungen zu schaffen.Vorrangige Ziele bei der Aufstellung bzw. Anpassung von Bebauungsplänen sind:
Mit der Schaffung oder Änderung der verbindlichen Bauleitplanung ist auf der örtlichen Ebene die aus dem Nutzungsumfeld und dem weiterentwickelten Industrieflächensicherungskonzept abgeleitete Orientierung der Hauptnutzungsart Industriegebiet oder Gewerbegebiet räumlich zu konkretisieren. Die äußere Erschließung ist insbesondere für die großen östlichen Gewerbestandorte zu verbessern. Vordringliche Maßnahmen hierfür sind neben das vorhandene Netz ergänzenden Straßenbaumaßnahmen:
Erhalt und Entwicklung eingestreuter GewerbestandorteDas nachbarschaftliche Nebeneinander von Arbeitsstätten und Wohnungen trägt zur Verkehrsminderung durch kurze Wege bei und gewährleistet eine Kunden- und wohnungsnahe Versorgung sowie geringe Flächeninanspruchnahme.Die Erhaltung und Entwicklung der Funktionsmischung ist auf gesamtstädtischer wie auch auf teilräumlicher Ebene Ziel einer nachhaltigen und integrierten Stadtentwicklung. Mit einer gleichwertigen Bestandspflege von Gewerbe- und Wohnnutzungen ist einer weiteren funktionalen Entflechtung entgegen zu wirken. Vorhandene gewerbliche Nutzung auch außerhalb gewerblicher Bauflächen ist grundsätzlich zu erhalten und planungsrechtlich so weit wie möglich zu sichern. Dies gilt zur Sicherung einer ausgewogenen räumlichen Verteilung von produktionsgeprägten Arbeitsplätzen in besonderem Maß für Bezirke mit nur geringer Ausstattung an gewerblichen Bauflächen. Nach Betriebsverlagerungen ist eine gewerbliche Wiedernutzung der entsprechenden Grundstücke oder Gebäude anzustreben. Für die Bestandspflege sind auf örtlicher Ebene umfassende Beratungen zur frühzeitigen Erkennung und Lösung betrieblicher Standortprobleme erforderlich. Erhalt von Gewerbe- und Industrieanlagen denkmalpflegerischen InteressesViele Gewerbe- und Industrieanlagen sind zugleich architektonisch herausragende Zeugnisse Berlins als Industriemetropole. Wegen ihrer Qualität sollten sie daher grundsätzlich erhalten werden.Dies gilt in besonderem Maße für gut erhaltene, flächensparende, mehrgeschossige Gebäude (z.B. Gewerbehöfe). Insbesondere bei attraktiven Wasserlagen soll die vorhandene Substanz zur Förderung neuer Formen der Durchmischung von Arbeit mit anderen Nutzungsformen genutzt werden. Standort- und Nutzungskontinuität von historisch gewerblich genutzten Grundstücken und Gebäuden sind auch von denkmalpflegerischem Interesse. Soweit nach Prüfung denkmalpflegerische Belange eine bestehende gewerbliche Nutzung oder gewerbliche Wiederverwertung von Grundstücken und Gebäuden in unwirtschaftlichem Maße beeinträchtigen, sind das öffentliche Interesse der Denkmalerhaltung und wirtschaftliche Interessen sorgfältig abzuwägen. Umweltschutz im Rahmen der GewerbeentwicklungDie Verzahnung von Arbeitsstätten mit Wohnbereichen ist Element einer auf Funktionsmischung setzenden Stadtentwicklungspolitik. Zur Vermeidung oder Minderung von Konflikten sollen bei gleicher Schutzwirkung Immissionschutzmaßnahmen baulicher Art Vorrang vor flächenbeanspruchenden Abstandsregelungen haben.Soweit gewerbliche Bauflächen direkt an schutzwürdige Flächen grenzen, sind in Bebauungsplänen die Bauflächen des Flächennutzungsplanes in Gewerbe- und Industriegebiete sowie die Baugebiete in sich nach Störungsgrad zu gliedern und / oder technische Immissionsschutzmaßnahmen festzusetzen. Die Auswirkungen des Wirtschaftsverkehrs als größtes von gewerblichen Nutzungen ausgehendes Störpotenzial sind durch die Unterstützung entsprechender Logistikkonzepte zu mindern. |
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