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Stadtentwicklungsplanung ZentrenAusführungsvorschriften und RundschreibenAV (Ausführungsvorschriften) Zentren und EinzelhandelDie Fortentwicklung der Berliner Zentren- und Einzelhandelsstruktur im Sinne des StEP Zentren 2030 erfolgt durch die verbindliche Bauleitplanung, für welche die Bezirksämter und teils auch die Senatsverwaltung zuständig sind. Um die Inhalte des StEP Zentren 2030 konkret und einheitlich umzusetzen, stellen die "Ausführungsvorschriften Zentren und Einzelhandel für das Land Berlin" (AV Zentren und Einzelhandel) nähere Hinweise und Vorgaben zur Verfügung. Sie enthalten zudem Anforderungen und Empfehlungen für den Aufbau und Inhalt bezirklicher Zentren- und Einzelhandelskonzepte.Sortimentsliste BerlinEin wesentlicher Baustein zur stadtplanerischen Zentren- und Einzelhandelsentwicklung ist die sogenannte Sortimentsliste. Diese zeigt auf, welche Sortimentsgruppen in einer Stadt als zentrenrelevant oder nahversorgungsrelevant einzustufen sind und die daher in der Vorhabengestaltung bzw. Stadtplanung gesondert zu berücksichtigen sind. Sortimentslisten sind aus den örtlichen Handelsstrukturen und anhand der vorliegenden kommunalen und landesplanerischen Zielstellungen zu erarbeiten.Die Berliner Sortimentsliste wird durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe regelmäßig überprüft und fortgeschrieben. Sie wird in Anhang I der AV Zentren und Einzelhandel veröffentlicht und in Kraft gesetzt. Die Sortimentsliste gilt für die gesamte Stadt und ist von den Bezirksämtern im Rahmen der Bauleitplanung oder bei der Erarbeitung bezirklichen Zentren- und Einzelhandelskonzepte unverändert zu übernehmen. Die Warengruppen der Sortimentsliste werden entsprechend der Klassifikation der Wirtschaftszweige gegliedert (siehe Kasten rechts). Die Liste berücksichtigt neben der sortimentsgruppenspezifischen Angebotsstruktur Berlins auch die Vorgaben des Landesentwicklungsplans, der eine übergeordnete Sortimentsliste für die Länder Berlin und Brandenburg enthält. Zudem umfasst die Berliner Sortimentsliste Sortimentsgruppen, die in den städtischen Zentren bislang nicht oder nur in einem geringen Maße vorhanden sind, und die im Sinne des StEP Zentren 2030 zur Stärkung und Entwicklung der Zentren künftig häufiger als bisher in den Zentren angesiedelt werden sollen. Rundschreiben und Leitfaden zur Zulässigkeitsbewertung von großflächigen LebensmittelmärktenDie Bauministerkonferenz der Länder stellt als Hilfestellung für die stadtplanerische Zulässigkeitsbewertung von Lebensmittelmärkten auf Basis des § 11 Abs. 3 BauNVO einen Leitfaden zur Verfügung. Der Leitfaden und seine beiden Anlagen sollen auch in Berlin genutzt werden. Zur Erläuterung einiger Besonderheiten hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen im August 2018 ein Rundschreiben an die Bezirksämter versendet.Handbuch Einzelhandelserhebungen Berlin
Als Arbeitsgrundlage für den StEP Zentren, für bezirkliche Zentren- und Einzelhandelskonzepte sowie für weitere stadtplanerische Zwecke wie etwa Auswirkungsuntersuchungen gemäß BauGB / BauNVO sind Einzelhandels­erhebungen unumgänglich. Damit diese Erhebungen auf einer einheitlichen Methodik basieren und die Vergleichbarkeit der Daten gewährleistet werden kann, ist das methodische Handbuch zu berücksichtigen.
Sortimentsliste: Klassifikation der Wirtschaftszweige
Die Warengruppen der Berliner Sortimentsliste (Anhang I der AV Einzelhandel) werden entsprechend der „Klassifikation der Wirtschaftszweige 2003" des Statistischen Bundesamtes gegliedert. Der Bezug auf diese bundesweit geltende Klassifikation trägt dazu bei, die praktische Nachvollziehbarkeit und Anwendbarkeit der Berliner Sortimentsliste zu sichern.
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