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Stadtentwicklungsplanung ZentrenStEP Zentren 2030![]() Budapester Straße am Breitscheidplatz, City West
Foto: Till Budde Der Stadtentwicklungsplan Zentren 2030Der Stadtentwicklungsplan Zentren (kurz: StEP Zentren) ist das gesamtstädtische Einzelhandelskonzept Berlins. Seit mehr als 20 Jahren werden im StEP Zentren die Ziele zur Berliner Zentren- und Einzelhandelsentwicklung definiert. Zudem legt der StEP – im Zusammenspiel mit dem Flächennutzungsplan (FNP) – die Berliner Zentrenkulisse fest, also das gesamtstädtische System hierarchisch gegliederter Ortsteilzentren, Stadtteilzentren, Hauptzentren und Zentrumsbereichskerne. Außerdem enthält er stadtplanerische Steuerungsgrundsätze zur Ansiedlung und Erweiterung von Einzelhandelsvorhaben.Ziel des StEP Zentren ist es, die gewachsenen Zentren Berlins zu sichern und zu stärken. Daneben sollen ergänzende Grundversorgungseinrichtungen dazu beitragen, dass sich die Bewohnerinnen und Bewohner aller Kieze und Ortsteile wohnungsnah gut mit Dingen des täglichen Bedarfs versorgen können. Und nicht zuletzt enthält der StEP das Ziel, dass Einzelhandelsplanungen zentren- und stadtverträglich in die bestehenden städtebaulichen Strukturen Berlins integriert werden. Die Umsetzung dieser Ziele unterstützt eine nachhaltige Stadtentwicklung im Sinne einer Stadt der kurzen Wege. Wer sich in seinem Kiez gut versorgen kann, muss keine weiten Wege mit dem Auto fahren. Die polyzentrale Struktur Berlins – ergänzt um ein dichtes Netz an wohnungsnahen Grundversorgungsangeboten des Einzelhandels – unterstützt damit auch die klima- und verkehrspolitischen Ziele der Stadt. Der StEP Zentren wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst. Die erste Fassung aus dem Jahr 1999 ist inzwischen drei Mal aktualisiert bzw. fortgeschrieben worden, zuletzt mit dem StEP Zentren 2030 (Senatsbeschluss vom 12. März 2019). Alle größeren Städte in Deutschland und viele andere europäische Länder verfügen ebenfalls über gesamtstädtische Konzepte, mit denen die Zentren- und Standortstruktur des Einzelhandels stadtplanerisch analysiert und fortentwickelt wird. Sie heißen auch "Masterplan Einzelhandel" oder "kommunales Zentrenkonzept". In Deutschland ergibt sich die Möglichkeit und Erforderlichkeit zur Erarbeitung solcher Konzepte aus dem Bundesrecht (Baugesetzbuch und Baunutzungsverordnung). Der Aufbau und die (Mindest-)Inhalte des StEP Zentren sind daher mit den Konzepten anderer Städte gut vergleichbar. Die kommunale Sortimentsliste wird in Berlin in der AV Einzelhandel veröffentlicht. Die Umsetzung des StEP Zentren 2030 erfolgt in erster Linie im Rahmen bezirklicher Planverfahren und durch die sukzessive Fortschreibung der bezirklichen Zentren- und Einzelhandelskonzepte. Als Rahmen setzendes Instrument unterstützt der StEP Zentren 2030 eine transparente und einheitliche Stadtentwicklungsplanung in den zwölf Bezirken Berlins. Dadurch trägt er auch zur Investitionssicherheit auf dem Handelsimmobilienmarkt bei. Der StEP Zentren ist Bestandteil der integrierten Stadtentwicklungsplanung Berlins, zu der u.a. auch der StEP Wohnen und der StEP Wirtschaft 2030 zählen. LinksDownload
StEP Zentren 2030 (Broschüre).
Sortimentsliste Berlin
Bei der Umsetzung des StEP Zentren 2030 durch die Bauleitplanung ist die Berliner Sortimentsliste anzuwenden. Diese wird in der AV Einzelhandel veröffentlicht.
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