Erweiterung der Gedenkstätte Berliner Mauer an der Bernauer Straße

Kernbereich der Gedenkstätte Berliner Mauer

Kernbereich der Gedenkstätte Berliner Mauer

Der Erweiterte Bereich der Gedenkstätte Berliner Mauer zwischen Brunnenstraße und Schwedter Straße ergänzt den zentralen Erinnerungsort an die deutsche Teilung zwischen Acker- und Brunnenstraße und verbindet diesen mit dem Mauerpark. Das zentrale verbindende Element ist der ehemalige Postenweg, welcher mit Informationsangeboten für die Besuchenden zugänglich gemacht wurde.

Bereits Ende der 1990er Jahre entstanden an der Bernauer Straße erste Orte des Gedenkens. Im Jahr 2005 hat der Berliner Senat beschlossen, die zentrale Gedenkstätte Berliner Mauer an der Bernauer Straße zu errichten und mittels eines Gedenkkonzeptes umzusetzen. Grundlage für die Entscheidung war, dass sich an der Bernauer Straße der einzige Ort in Berlin befand, an dem ein Abschnitt der Grenzanlagen mit all seinen Einrichtungen und Sperrelementen erhalten geblieben war. Zudem ist der Ort durch zahlreiche Ereignisse schon zu Mauerzeiten weltweit bekannt geworden und heute von besonderer historischer Bedeutung.

Kernpunkt des Konzeptes war die Schaffung einer Erinnerungslandschaft entlang der Bernauer Straße. Die Gedenkstätte ist der Ort, an dem sich Besucherinnen und Besucher über die Teilung Berlins, das Grenzregime der Mauer, seine Opfer und die Überwindung der Teilung informieren können.

Das Gebiet lässt sich grundsätzlich in zwei große Bereiche unterteilen: den Kernbereich entlang der Bernauer Straße zwischen der Gartenstraße im Westen und der Brunnenstraße im Osten sowie den erweiterten Bereich von der Brunnenstraße im Westen bis zur Schwedter Straße im Osten.

Im Kernbereich wurde von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt bereits 2007 ein Realisierungswettbewerb durchgeführt, dessen Ziel eine dauerhaft öffentlich zugängliche Open-Air-Ausstellung gewesen ist. Diese Zielsetzungen wurden bereits realisiert und planungsrechtlich gesichert. Darüber hinaus wurden in diesem Bereich weitere private Bauvorhaben, wie die „Strelitzer Gärten“ und „Factory“ umgesetzt.

Der Erweiterte Bereich der Gedenkstätte bildet eine Verbindung des Kernbereiches der Gedenkstätte mit dem weitläufigen Areal des Mauerparks. Für diesen Bereich wurde ebenfalls 2007 parallel zum Realisierungswettbewerb eine städtebauliche Studie mit dem Schwerpunkt Städtebau und Wohnungsbau beauftragt. Im Rahmen des Wettbewerbes sollte der Umgang mit den vorhandenen Spuren und die Ausgestaltung der Baupotenziale thematisiert werden. Insbesondere die bereits genehmigten Bauvorhaben im Erweiterten Bereich sollten integriert werden.

Im Gegensatz zum weitläufigen und landschaftsplanerisch geprägten Open Air-Bereich soll der Erweiterte Bereich der Gedenkstätte an die durch den Mauerbau entstandenen städtebaulichen und eigentumsrechtlichen Zäsuren und Brüche im historisch gewachsenen Stadtgefüge erinnern. Außerdem soll der dem Mauerverlauf folgende ehemalige Postenweg bis zur Schwedter Straße durchgängig für die Öffentlichkeit gesichert und zugänglich gemacht werden.

Für mehr Informationen zur Gedenkstätte Berliner Mauer besuchen Sie folgende Webseiten:

  • Gesamtkonzept Berliner Mauer

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Lage und Planungshistorie

Lage

Die Gedenkstätte Berliner Mauer als zentraler Erinnerungsort der Teilung Berlins befindet sich im Bezirk Mitte, zwischen den Ortsteilen Mitte und Gesundbrunnen. Die Anlage verläuft mit einer Länge von 1,4 Kilometern entlang der Bernauer Straße zwischen Gartenstraße und Schwedter Straße. Die gewalttätige Zerstörung des Alltags durch den Bau der Berliner Mauer hat an der Bernauer Straße bis heute deutliche Spuren hinterlassen. Ansonsten ist das Umfeld des Gebietes durch eine Mischung aus Wohnen, Gewerbe und Einzelhandel geprägt. Westlich des Gebietes grenzt unmittelbar der Park am Nordbahnhof an, östlich befindet sich der Mauerpark und der direkt anliegende Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportpark.

Im näheren Gebiet befinden sich diverse Anschlussstellen an den Öffentlichen Personennahverkehr. Entlang der Bernauer Straße verläuft die Tramlinie M10. Zudem befindet sich der U-Bahnhof Bernauer Straße (U8) im direkten Umfeld der Gedenkstätte. Am westlichen Ende der Gedenkstätte liegt der S-Bahnhof Nordbahnhof (S1, S2, S25, S26). Von hier fahren weitere Tram- und Buslinien.

Planungshistorie

Vor dem Bau der Berliner Mauer (bis 1961)

Nach dem Ende des II. Weltkriegs wurde die Grenzen zwischen den Sektoren der vier Besatzungsmächte entlang den Bezirksgrenzen gezogen, wobei der Wedding dem französischen und der Bezirk Mitte dem sowjetischen Sektor zugeordnet wurde. Die Sektorengrenze verlief am Nordbahnhof entlang der Gartenstraße und im Osten auf dem Gelände des stillgelegten Güterbahnhofs entlang der Schwedter Straße. An der Bernauer Straße gehörte die Straße selbst und der Bürgersteig der Südseite zu West-Berlin, die Gebäude auf der Südseite aber zu Mitte und damit zu Ost-Berlin.

Die vormals sehr dichte Bebauung der Umgebung war vollständig zerstört oder schwer beschädigt. Die Versöhnungskirche war eine ausgebrannte Ruine und wurde erst 1950 wieder aufgebaut. Der Stettiner Bahnhof wurde durch die DDR-Regierung 1950 vollständig abgerissen.

Blick von der Bernauer Straße Nr. 114 auf die Kreuzung mit der Ackerstraße und rechts auf die Friedhofsmauer der Sophiengemeinde, 1959. Der Gebäudebestand an der Bernauer Straße war hier in großen Teilen erhalten geblieben.

Während der Berliner Mauer (1961 bis 1989)

Mit Schließung der Grenze und dem Mauerbau im August 1961 wurde die Abtrennung des Viertels nördlich der Bernauer Straße vollendet. Die bis dahin durchlässige Grenze entlang der Bernauer Straße wurde unpassierbar, indem Fenster und Türen der Gebäude auf der Südseite in den Wochen nach dem 13. August vermauert wurden. Die Straßeneinmündungen und Leerstandsflächen entlang der Bebauung wurden mit Mauern verbunden und dadurch zu einem Teil der Grenzsperranlagen. Seitdem waren die Straßenverbindungen nach Norden die einzigen Zugänge zum Viertel, das somit zu einem Randgebiet von West-Berlin wurde.

Im Juni 1963 wurde im zu Ost-Berlin gehörenden Vorfeld der Grenze ein Grenzgebiet definiert, das nur noch mit einer polizeilichen Sondergenehmigung bewohnt oder betreten werden durfte. Die Gebäude hinter der Grenze wurden seit 1965 abgerissen, um für den heute noch als stadträumliche Narbe bestehenden Grenzstreifen Platz zu machen.

1966 wurde das nördlich der Brunnenstraße gelegene Brunnenviertel Teil des größten Sanierungsgebietes Europas, welches zu einem Experimentierfeld der Innenstadtsanierung wurde: Der Altbaubestand wurde weitgehend abgerissen und durch moderne Wohnbauten teils in Blockrandbebauung teils in gestaffelter Bebauung ersetzt. Hierdurch entstand ein funktional und sozial weitgehend homogenes Gebiet des sozialen Wohnungsbaus. Die flächendeckende Neubebauung war 1980 abgeschlossen.

  • Das Luftbild von 1953 mit Überlagerung der späteren Grenzanlagen (Stand: 1989) zeigt die erheblichen Veränderungen durch den Mauerbau.

    Das Luftbild von 1953 mit Überlagerung der späteren Grenzanlagen (Stand: 1989) zeigt die erheblichen Veränderungen durch den Mauerbau.

  • Bernauer Straße in Höhe der Ackerstraße um 1970: Bis auf die Versöhnungskirche wurde ab 1965 die Bebauung auf dem Grenzstreifen abgerissen und nur Teile der Straßenfassaden als vorläufige Mauer stehen gelassen.

    Bernauer Straße in Höhe der Ackerstraße um 1970: Bis auf die Versöhnungskirche wurde ab 1965 die Bebauung auf dem Grenzstreifen abgerissen und nur Teile der Straßenfassaden als vorläufige Mauer stehen gelassen.

  • Bernauer Straße in Höhe der Ackerstraße in den späten 1980er Jahren: Die Versöhnungskirche wurde 1985 entfernt und die Grenzanlagen zeigen einen fertigen Stand mit vorderer Mauer entlang der Bernauer Straße, diversen Sperranlagen, Postenweg, Kontrolltürmen, Grenzsignalzaun und Hinterlandmauer.

    Bernauer Straße in Höhe der Ackerstraße in den späten 1980er Jahren: Die Versöhnungskirche wurde 1985 entfernt und die Grenzanlagen zeigen einen fertigen Stand mit vorderer Mauer entlang der Bernauer Straße, diversen Sperranlagen, Postenweg, Kontrolltürmen, Grenzsignalzaun und Hinterlandmauer.

Nach dem Fall der Berliner Mauer (ab 1989)

Mit dem Mauerfall am 9. November 1989 verloren die Grenzanlagen ihre Funktion. Schon am 11. November wurde ein behelfsmäßiger Grenzübergang an der Eberswalder Straße eingerichtet. Im Zuge dessen sollten alle früher bestandenen Straßenverbindungen zwischen den beiden Stadthälften Berlins wiederhergestellt und der Großteil der Grenzanlagen entfernt werden.

Mit dem Abriss begann die Diskussion darüber, ob nicht Teile der Mauer als Denkmal erhalten werden sollten. Angesichts des Tempos, mit dem der Abbau vonstatten ging, wurde schnell deutlich, dass besondere Teilstücke unter Denkmalschutz gestellt werden müssten, um sie zu erhalten. Am 02. Oktober 1990 wurde ein Stück des Grenzstreifens an der Bernauer Straße von der Acker- bis zur Bergstraße unter Denkmalschutz gestellt.

Gegen den Erhalt der Mauer opponierten bestimmte Interessengruppen, sodass die Baustadträtin des Bezirks Mitte im April 1997, ohne die Denkmalschutzbehörde zu informieren, die Genehmigung für den Abriss von zwei jeweils etwa zwanzig Meter langen Mauerstücken erteilte.

Im Jahr 1994 lobte der Bund die Gestaltung eines Denkmals für die Opfer des Mauerbaus und der deutschen Teilung aus. Am 13. August 1998 wurde das Denkmal an der Bernauer Straße offiziell eingeweiht. Zwischen zwei Stahlwänden schließt es ein 70 Meter langes original erhaltenes Stück der Grenzanlagen ein.

Seit 1998 befindet sich an der Bernauer Straße der zentrale Gedenkort der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Berlin „In Erinnerung an die Teilung der Stadt und zum Gedenken an die Opfer kommunistischer Gewaltherrschaft”. Ein Dokumentationszentrum wurde in der Bernauer Straße aufgebaut. Dieses wurde am 9. November 1999 – dem 10. Jahrestag des Mauerfalls – mit der Werkstatt-Ausstellung „Grenzblicke” eröffnet. Träger ist die Stiftung Berliner Mauer.

Im Jahr 2000 wurde die Kapelle der Versöhnung auf dem ehemaligen Grundstück der Versöhnungskirche eröffnet.

Mit dem Bau eines Besucherzentrums (2009) wurde eine Ergänzung zum schon bestehenden Dokumentationszentrum geschaffen. Die „Gedenkstätte Berliner Mauer an der Bernauer Straße” hat sich inzwischen zu einem der bedeutendsten Orte entwickelt, um sich über die Zeit der Teilung Berlins umfassend zu informieren und um hier auch der Opfer aus dieser Zeit würdevoll zu gedenken. Der ehemalige Grenzstreifen erstreckt sich über eine Länge von 1,4 km und die gesamte Erinnerungslandschaft umfasst ein 4,4 ha großes Areal.

  • Erste symbolische Abrissarbeiten der Maueranlagen an der Bernauer Straße in Höhe der Ackerstraße im Juni 1990

    Erste symbolische Abrissarbeiten der Maueranlagen an der Bernauer Straße in Höhe der Ackerstraße im Juni 1990

  • Kernbereich der Mauergedenkstätte 2007. Der Grenzstreifen zwischen Ackerstraße und Bergstraße (Bildvordergrund) wurde 1990 als erster Bereich unter „Denkmalverdacht” gestellt.

    Kernbereich der Mauergedenkstätte 2007. Der Grenzstreifen zwischen Ackerstraße und Bergstraße (Bildvordergrund) wurde 1990 als erster Bereich unter „Denkmalverdacht” gestellt.

Städtebau

Im Bereich Bernauer Straße gab es bereits mehrere städtebauliche Planungen mit unterschiedlichen inhaltlichen Schwerpunkten. 2007 liefen parallel zueinander eine städtebauliche Studie für den Erweiterungsbereich am ehemaligen Mauerstreifen sowie ein städtebauliches Wettbewerbsverfahren für einen Neubau eines Informationspavillons und die Gestaltung des Kernbereichs der erweiterten Gedenkstätte.

Als Instrument zur Steuerung der gestalterischen Anforderungen gründete sich zu dieser Zeit auch der Gestaltungsbeirat. Diese Planungen werden im Folgenden beschrieben.

  • Zentrale Projektbeteiligte

    Am Planungsprozess zur Erweiterung der Gedenkstätte Berliner Mauer an der Bernauer Straße waren und sind zahlreiche Einrichtungen beteiligt.

    Maßgeblich eingebunden im Projekt sind:

    Stiftung Berliner Mauer
    • Träger der Gedenkstätte Berliner Mauer seit 2008
    Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten
    • verantwortlich für die gesamte Gedenkstättenplanung auf Landesebene
    Beauftragte/r der Bundesregierung für Kultur und Medien
    • verantwortlich für die Planung im Kernbereich auf Bundesebene
    Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
    • Bearbeitung der Bebauungspläne
    • Projektsteuerung Freiraumgestaltung
    • Durchführung des städtebaulichen Gutachterverfahrens
    Landesdenkmalamt
    • Belange des Denkmalschutzes
    Liegenschaftsfonds und DSK
    • Durchführung der Grundstücksankäufe für die Stiftung Berliner Mauer
    Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA)
    • Verkauf von Grundstücken an die Stiftung Berliner Mauer
    Mola Winkelmüller Architekten, Sinai – Faust.Scholl.Schwarz., AW Faust, Berlin Landschaftsarchitektur und ON architektur, Christian Fuchs
    • Realisierungswettbewerb für Hochbau, Freiraum und Ausstellung
    Grün-Berlin-GmbH
    • Durchführung / Realisierung der Open-Air-Ausstellung
    GSW (Büro Georg-Scheel-Wetzel) Architekten, Berlin
    • städtebauliches Gutachterverfahren für private Bauvorhaben im Erweiterten Bereich, 2007
    Gestaltungsbeirat
    • Beratungsforum für die Planung im Erweiterten Bereich

Städtebaulicher Wettbewerb für die Mauergedenkstätte (2007)

Die ehemalige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt wurde 2007 mit der Wettbewerbsdurchführung für einen offenen Realisierungswettbewerb beauftragt. Bauträger war die damals in Gründung befindliche Stiftung Berliner Mauer.

Wettbewerb

Aufgabe dieses Wettbewerbs war der Neubau eines Informationspavillons und die Gestaltung des Kernbereichs der erweiterten Gedenkstätte, welcher vollständig von Bebauung freigehalten und als Open-Air-Ausstellung der Gedenkstätte genutzt wird. Wichtiges Element ist das namentliche Gedenken an die Maueropfer. Im anschließenden erweiterten Bereich der Gedenkstätte sollen Teilflächen gestaltet und der vorhandene ehemalige Postenweg öffentlich zugänglich gemacht werden.

Preisträger des Wettbewerbs sind die Büros:
  • sinai. Faust.Schroll.Schwarz. (Landschaftsarchitektur)
  • ON architektur (Außenausstellung)
  • Wetzel und von Seht (Tragwerksplanung)
  • Canzler Ingenieure (Haustechnik)

Auf Grundlage der eingereichten Arbeit wurde eine weitere Bearbeitung in Auftrag gegeben und der Entwurf umgesetzt.

  • Gedenkstättenkonzept des Preisträgers, 2009

    Gedenkstättenkonzept des Preisträgers, 2009

  • Visualisierung 1. Preis: Blick von der Bergstraße auf das Besucherzentrum und die Gedenkstätte

    Visualisierung 1. Preis: Blick von der Bergstraße auf das Besucherzentrum und die Gedenkstätte

Städtebauliche Studie im Erweiterten Bereich für private Bauvorhaben (2007)

Der Erweiterte Bereich der Gedenkstätte umfasst den ehemaligen Mauerbereich entlang der Bernauer Straße von der Brunnenstraße bis zur Schwedter Straße und bildet so eine Verbindung des Kernbereiches der Gedenkstätte mit dem weitläufigen Areal des Mauerparks.

Wettbewerb

Im Rahmen eines Wettbewerbes sollte der Umgang mit den noch vorhandenen Zeugnissen der Berliner Mauer und den Spuren der sich ehemals an dem Ort befindlichen Wohnhäuser sowie die Ausgestaltung der Baupotenziale thematisiert werden. Ein weiteres Thema war der ehemalige Postenweg, welcher durchgängig für die Öffentlichkeit gesichert werden soll. Die Flächen, auf dem dieser verläuft, gehörten vor dem Bau der Mauer zu einem überwiegenden Teil zu den angrenzenden Wohngrundstücken. Nach dem Fall der Mauer wurden die Grundstücksflächen in ihrem historischen Zuschnitt wiederhergestellt und an die Alteigentümer*innen restituiert oder an die Bundesanstalt für Immobilienfragen übertragen. Seit 2006 wurden diese Flächen kontinuierlich angekauft, sofern sie in privater Hand waren. Leider ist dies bisher nicht bei allen Flächen gelungen.

Grundsätzlich sollte der Erweiterte Bereich der Gedenkstätte an die durch den Mauerbau entstandenen städtebaulichen und eigentumsrechtlichen Zäsuren und Brüche im historisch gewachsenen Stadtgefüge erinnern.

Preisträger der städtebaulichen Studie war der Entwurf des Büros Georg Scheel Wetzel. Der Entwurf zeichnet sich durch mäanderförmige Baukörper aus, die sich sowohl zur Bernauer Straße hin als auch nach Süden öffnen und dabei private und öffentliche Freiflächen klar voneinander abgrenzen. Das prämierte Büro wurde im Anschluss mit der Ausarbeitung ihres Entwurfs beauftragt. Dieser wurde mittels Meditationsfahren hinsichtlich der geplanten Höhe und Dichte modifiziert.

Modifizierung (Stand 2012) des Entwurfs vom Büro Georg Scheel Wetzel (GSW), Berlin

Übergeordnetes Vermittlungsverfahren

Nachdem sich der Widerstand im Rahmen der Städtebaulichen Studie und des Bebauungsplanverfahrens widerspiegelte, wurde durch die ehemalige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt ein Vermittlungsverfahren durchgeführt. Ziel des Verfahrens war die Erarbeitung von Kompromissvorschlägen, die die unverzichtbaren Kernforderungen der Anlieger und des Landes Berlin berücksichtigen. Das Vermittlungsverfahren schloss mit Formulierungen von Handlungsvorschlägen ab. Diese sehen eine teilweise Reduzierung der baulichen Höhe von sieben auf sechs bzw. von sieben auf fünf Geschosse sowie eine Änderung der Staffelung der Mäander vor. Diese Anpassungen finden ihren Niederschlag auch in den Bebauungsplänen 1-40ba und 1-40bba.

Gründung Gestaltungsbeirat (2008)

Im Jahr 2008 gründete sich der Gestaltungsbeirat, bestehend aus Fachleuten, dem Preisträger des freiraumplanerischen Wettbewerbs sowie der städtebaulichen Studie, Mitarbeitenden der Verwaltung sowie der Gedenkstätte. Dieser berät seitdem die Bauträger*innen vor und während der Genehmigungsphase zu den anspruchsvollen Gestaltungsvorgaben.

  • Bauherren-Infobroschüre

    PDF-Dokument (4.9 MB)

Bauleitplanung

Bebauungsplanverfahren

Auf Grundlage der Entscheidung des Berliner Senats hat die Senatorin für Stadtentwicklung und Umwelt am 29.09.2005 die Aufstellung des Bebauungsplanes 1-40 im Bezirk Mitte zur städtebaulichen Sicherung und Umsetzung der zukünftigen „Gedenkstätte Berliner Mauer” beschlossen. Für das Plangebiet wurde am 20.09.2005 die außergewöhnliche stadtpolitische Bedeutung gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr.1 AGBauGB erklärt, so dass die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt für die Bearbeitung zuständig wurde.

Im Laufe der Gedenkstättenplanung wuchs insbesondere bei den Anwohner:innen im Erweiterten Bereich Widerstand gegen den Bebauungsplan 1-40. Infolgedessen wurde der Bebauungsplanbereich mehrfach geteilt, um die Erweiterung der Gedenkstätte nicht zu verzögern.

Übersichtsplan einschließlich der Geltungsbereiche der Bebauungsplanverfahren

Bebauungsplan 1-40a

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans 1-40a umfasst den Kernbereich der Gedenkstätte Berliner Mauer entlang der Bernauer Straße zwischen Gartenstraße und Brunnenstraße. Die Flächen der Gedenkstätte werden als Flächen für den Gemeinbedarf im Bebauungsplan gesichert.

Neben der Gedenkstättenplanung werden innerhalb des Kernbereichs zwischen Ackerstraße und Strelitzer Straße die nach dem Mauerfall von Bebauung freigeräumten Flächen südlich des Postenwegs als allgemeines Wohngebiet im Bebauungsplan gesichert. Zwischen Strelitzer Straße und Brunnenstraße befand sich eine Teilfläche des Sanierungsgebiets „Rosenthaler Vorstadt“, das am 28. Januar 2009 aus der Sanierung entlassen wurde. In diesem Block werden südlich der Gedenkstätte allgemeine Wohngebiete und ein Mischgebiet festgesetzt.

Der Bebauungsplan 1-40a konnte am 24.11.2016 festgesetzt werden.

Bebauungspläne 1-40ba-1 und 1-40bba

Am 29.09.2005 wurde der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 1-40bba gefasst. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die westlichen Teilflächen des Erweiterten Bereichs der Gedenkstätte Berliner Mauer und erstreckt sich entlang der Bernauer Straße zwischen Brunnenstraße und Ruppiner Straße.

Am 30.06.2021 wurde zudem die Aufstellung des Bebauungsplans 1-40ba-1 beschlossen, nachdem der bereits festgesetzte Bebauungsplan 1-40ba gerichtlich aufgehoben wurde. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die östlichen Teilflächen des Erweiterten Bereichs der Gedenkstätte Berliner Mauer und erstreckt sich entlang der Bernauer Straße zwischen Ruppiner Straße und Schwedter Straße.

Mit den beiden Bebauungsplänen soll das städtebauliche und freiraumplanerische Konzept des Erweiterten Bereichs der Gedenkstätte Berliner Mauer planungsrechtlich gesichert werden. Ziel ist es, den Belangen der Gedenkstätte Berliner Mauer und der bestehenden und neu zu planenden Wohnnutzungen gerecht zu werden.

Die Flächen der Gedenkstätte werden als Flächen für den Gemeinbedarf in den Bebauungsplänen gesichert. Es sind ausschließlich bauliche Anlagen und zugehörige Nebenanlagen zulässig, die dem Gedenkstättenzweck entsprechen. Werbeanlagen sollen im Sinne eines verträglichen Nebeneinanders der Gedenkstätte und angrenzender Bereiche eingeschränkt werden.

In engem Zusammenhang mit der Planung und Realisierung des Erweiterten Bereichs der Gedenkstätte steht die Festsetzung von allgemeinen Wohngebieten sowie Mischgebieten auf den nach dem Fall der Mauer frei geräumten Flächen südlich der Bernauer Straße und nördlich des Postenwegs. Mit der Sicherung der Neubebauung soll die hohe Nachfrage nach Wohnraum im Innenstadtbereich berücksichtigt werden. Der für diesen Standort ausgewählte Gebäudetypus mit mäandrierender Struktur und den prägenden Nord- und Südhöfen wird durch ein hohes Maß planungsrechtlicher Festsetzungen einschließlich Gestaltungsvorgaben gefasst, um den vielfältigen Belangen, die sich aus der Schaffung einer hoch verdichteten Bebauungsstruktur in Nachbarschaft zur Mauergedenkstätte sowie zur südlich angrenzenden Bestandsbebauung ergeben, gerecht zu werden. Im Rahmen der Bebauungsplanverfahren wird die Bebauung mittels Baukörperausweisungen, der Angabe der zulässigen Vollgeschosszahlen sowie der einzuhaltenden Gebäudeoberkanten und auf die bestehenden Baugrundstücke bezogene, maximal zulässige Geschossflächen festgesetzt.

Die südlich des Postenwegs bestehenden Bebauungsstrukturen, die der typischen gründerzeitlichen Blockrandbebauung entsprechen und im wesentlichen Wohnzwecken dienen, werden über die Festsetzung allgemeiner Wohngebiete weitgehend gesichert.

Bebauungsplan 1-40bbb

Am 29.09.2005 wurde der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 1-40bbb gefasst. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst vier Grundstücke an der Schönholzer Straße.

Das planungsrechtliche Ziel des Bebauungsplans besteht in der Sicherung der vorhandenen Bebauungsstrukturen mit Hilfe der Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes.

Darüber hinaus soll der nördlich auf den privaten Grundstückteilflächen verlaufende Postenweg als Gemeinbedarfsfläche planungsrechtlich gesichert werden. Ziel ist es, langfristig auch die letzten in Privateigentum befindlichen Grundstücksteilflächen des Postenwegs durch einvernehmliche Lösungen mit den Eigentümer*innen dem Erweiterten Bereich der Gedenkstätte Berliner Mauer zur Verfügung zu stellen.

  • Bebauungsplan 1-40a – Planzeichnung

    PDF-Dokument (11.2 MB)

Umsetzung

Kernbereich der Gedenkstätte Berliner Mauer

Realisierungen im Bereich der Bernauer Straße

Bereits im August 1998 wurde das „Denkmal für die Opfer des Mauerbaus”, bestehend aus zwei Stahlwänden und einem 70 Meter langem Teil des Grenzstreifens, eingeweiht. Im Jahr 1999 eröffnete anschließend ein Dokumentationszentrum, welches an die Berliner Mauer erinnert. Im Jahr 2000 wurde die Kapelle der Versöhnung eingeweiht.

Nach dem Beschluss des Senats über das Gesamtkonzept zur Erinnerung der Berliner Mauer wurde die Gedenkstätte schließlich bis zu ihrem jetzigen Zustand als zentraler Gedenkort ausgebaut. Doch auch auf den angrenzenden Flächen, insbesondere im Erweiterten Bereich, fand rege Bautätigkeit statt.

Das Besucherzentrum im Juni 2014

Das Besucherzentrum Gedenkstätte Berliner Mauer

Zentrales Element des Erweiterungskonzepts ist der Neubau eines Informationspavillons als Wegweiser zu allen Elementen der erweiterten Gedenkstätte. Hier werden die Grundinformationen darüber gegeben, was die Besucher auf dem Gelände erwartet und welche einzelnen Elemente der Gedenkstätte es gibt.

Dokumentationszentrum Berliner Mauer

Das Dokumentationszentrum Berliner Mauer

Das Dokumentationszentrum in der Bernauer Straße Nr. 111 wurde am 9. November 1999 – dem 10. Jahrestag des Mauerfalls – eröffnet. Es bietet einen Überblick wie auch vertiefende Informationen zur Geschichte der Berliner Mauer.
Die ständige Ausstellung verdeutlicht anschaulich die Geschichte der Teilung Berlins. Der entworfene Turm mit Aussichtsplattform bietet den Blick auf die erhaltenen Teile der Grenzanlage und das Denkmal.

Kapelle der Versöhnung 2015

Wiederaufbau der Kapelle der Versöhnung

Seit dem Mauerbau 1961 lag die Kirche der Evangelischen Versöhnungsgemeinde unerreichbar zwischen dem Ost- und dem Westteil der Stadt und wurde dadurch zum mahnenden Symbol der Teilung Deutschlands und Europas. 1985 wurde sie auf Befehl der DDR-Regierung gesprengt. Auf den Fundamenten der alten Kirche wurde die Kapelle im Jahr 2000 neu errichtet.

Open-Air-Ausstellung im Kernbereich

Die Open-Air-Ausstellung im Kernbereich

Dies ist der Ort, an dem sich Besucherinnen und Besucher über die Teilung Berlins, das Grenzregime der Mauer, seine Opfer und die Überwindung der Teilung informieren können.

Äußeres Kennzeichen der Gedenklandschaft im Kernbereich der Gedenkstätte ist die Nachzeichnung des früheren Verlaufs der Grenzmauer durch im Boden verankerte Stabreihen aus korrosionsträgem Baustahl. Der vorhandene Postenweg bildet das Rückgrat der Gedenkstätte und wurde als Erschließungsachse im gesamten Bereich integriert. Der Kernbereich dient weiterhin der Aufnahme von sechs Themenstationen mit Geländemodell, Informationsstelen, zahlreichen Ereignismarken und Todeszeichen. Des Weiteren wurden die Grundrisse der im Zuge des Mauerbaus abgerissenen Gebäude im Grenzstreifen durch Bänderungen nachgezeichnet.

Das Konzept des ausgewählten Wettbewerbsbeitrags unterteilt die Gedenkstätte im Kernbereich in drei Themenbereiche (A, B und C):

  • Bereich A (Garten- bis Ackerstraße): Im „Fenster des Gedenkens” an die Opfer der Berliner Mauer namentlich gedacht und ihrer gewürdigt.
  • Bereich B (Ackerstraße bis Strelitzer Straße): 2010 wurde auf der Strelitzer Straße eine an den Wachturm erinnernde Skulptur errichtet.
  • Bereich C (Strelitzer Straße bis Brunnenstraße): Hier bleibt der partiell vorhandene Gehölzstreifen entlang des ehemaligen Mauerverlaufs als vegetative Folge des Mauerbaus und Abbild der Mauer erhalten. Dazu wird der Verlauf der Grenzmauer durch Stabreihen gekennzeichnet.

Open-Air-Ausstellung im Erweiterten Bereich

Die Open-Air-Ausstellung im Erweiterten Bereich

Im Erweiterten Bereich der Gedenkstätte konzentriert sich die Gestaltung hauptsächlich auf den Postenweg.

Der Siegerentwurf sieht für den enthaltenen Themenbereich D folgendes vor:

  • Bereich D (Brunnenstraße bis Schwedter Straße): Die auf den früheren Grenzbrachen nördlich des Postenwegs in mäandrierender Anordnung entstehenden Wohngebäude sollen gemeinsam mit der Gedenkstätte auf die durch das Grenzregime verursachten Zäsuren in der Stadtstruktur hinweisen.

Die Erweiterung der Gedenkstätte wurde zum 25. Jahrestag des Mauerfalls im November 2014 weitestgehend abgeschlossen.

Private Neubauten im Kernbereich der Gedenkstätte

Private Neubauten

Im Kernbereich der Gedenkstätte wurden einige markante Bauten realisiert. Unter anderem wurde im rückwärtigen Bereich des Grundstückes Strelitzer Straße ein Konzept zur Errichtung von insgesamt 16 Reihenhäusern unter engen gestalterischen Rahmenbedingungen entwickelt.

Private Neubauten entlang des Erweiterten Gedenkstättenbereichs

Im Erweiterten Bereich zwischen Brunnenstraße und Schwedter Straße sind bereits einige Grundstücke entlang des ehemaligen Mauerstreifens gemäß der städtebaulichen Studie von 2007 wieder bebaut. Seit Gründung des Gestaltungsbeirates werden die Bauträger*innen durch diesen hinsichtlich einer einheitlichen Gestaltung betreut und unterstützt. Bisher bestehen noch Lücken in der Bebauung entlang der Bernauer Straße, welche in den nächsten Jahren geschlossen werden sollen.