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Anhörungsverfahren für Straßenbauvorhaben / Ablauf eines AnhörungsverfahrensBeteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Die Anhörungsbehörde übersendet den zu beteiligenden Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (TÖB) die Planfeststellungsunterlagen mit der Bitte um Stellungnahme.
Die Beteiligung einer Behörde ist erforderlich, wenn durch das geplante Bauvorhaben ihr öffentlich-rechtlicher Aufgabenbereich betroffen ist. Die Behörden haben ihre Stellungnahme innerhalb einer von der Anhörungsbehörde festzulegenden Frist, die drei Monate nicht überschreiten darf, abzugeben. Sie haben sich im Rahmen der Abgabe ihrer Stellungnahme auf ihren Aufgabenbereich zu beschränken. ![]() BAB A 100, 16. Bauaubschnitt Foto: SenUVK |