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LichtkonzeptGrundsätze zu Objektanstrahlungen
In Berlin werden gegenwärtig über 200 Objekte mit öffentlichen Mitteln angestrahlt. Angesichts der angestrebten Energie- und Betriebskosteneinsparungen können neue Anstrahlungen in die öffentliche Finanzierung aufgenommen werden, wenn sie nachfolgende Voraussetzung erfüllen: Voraussetzungen für eine Landesfinanzierung neuer AnstrahlungenDie neue, dauerhafte Akzentuierung eines Gebäudes bzw. Objektes durch im öffentlichen Raum wirkendes Licht wird seitens des Senats nur finanziert, wenn
GrundanforderungenFür dauerhafte Licht-Akzentuierungen von Objekten in Berlin gelten die in den Grundsätzen zum Schutz vor Umweltbeeinträchtigungen durch Beleuchtung aufgeführten, sowie die weiteren, folgenden technischen und gestalterischen Anforderungen:
AusnahmenDie oben genannten Voraussetzungen und Grundanforderungen gelten nicht für temporäre, ereignisbezogene Lichtaktionen (z. B. Lichtwoche, Adventszeit).![]() Pariser Platz, Foto: Kardorff Ingenieure Lichtplanung
![]() Bebelplatz, Foto: Kardorff Ingenieure Lichtplanung
![]() Kommandantur, Foto: Lichtkunstlicht
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